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Schülerbeförderung: Online-Antragsformular für das Schuljahr 2020/2021 ab sofort verfügbar 27.03.2020

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Wer auch zum kommenden Schuljahr das kostenlose Schülerticket in den Händen halten möchte, kann mit der Beantragung über das Online-Formular unter www.schwerin.de/schuelerbefoerderung ab sofort starten. „Der Fahrausweis muss jedes Jahr neu beantragt werden. Je früher, desto besser. Damit Schüler das kostenlose Ticket pünktlich erhalten, sind wir darauf angewiesen, dass die Anträge bis Ende Mai bei uns gestellt werden“, betont die Fachdienstleiterin für Schulen Manuela Gabriel. Werden Anträge erst nach dem 31. Mai eingereicht, kann eine fristgerechte Bearbeitung nicht in jedem Fall sichergestellt werden. In diesem Fall werden Fahrkosten auch nicht rückwirkend erstattet.
Die Ausstellung eines Sonderfahrausweises zur örtlich zuständigen Schule erfolgt, wenn der Fußweg zwischen dem Wohnort und der örtlich zuständigen Schule bis zur Klassenstufe 6 länger als zwei Kilometer und ab Klassenstufe 7 länger als vier Kilometer beträgt.
Die Stadt wird den Berechtigten das kostenlose Schülerticket bei rechtzeitiger Beantragung  wieder gemeinsam mit dem Bewilligungsbescheid im Laufe der Sommerferien zuschicken. Dieser Sonderfahrausweis berechtigt dann während der Schulzeit von Montag bis Freitag dazu, von vorbestimmten Haltestellen zur örtlich zuständigen Schule und zurück zu fahren. Das Schülerticket kann am Schalter oder an den Fahrkartenautomaten des NVS für 10,00 EUR zu einer vollwertigen Monatskarte aufgewertet werten. Mit dem zusätzlichen Azubi-Freizeit-Ticket können Schülerinnen und Schüler Busse und Bahnen des Nahverkehrs außerhalb des Schulweges auch an den Wochenenden und in den Ferien nutzen. Gültig ist das Upgrade-Ticket aber weiterhin nur in Verbindung mit dem von der Landeshauptstadt Schwerin erstellten Sonderfahrausweis und dem Schülerausweis.

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