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Anreiseregeln für Urlauber aus Risikogebieten - Gastgeber müssen Gäste über Einschränkungen aufklären 24.06.2020

Feriengäste, die aus einem Corona-Risikogebiet in der Landeshauptstadt Urlaub machen möchten, sind gut beraten, sich vor der Anreise über die Anreisebestimmungen für Urlaubsgäste zu informieren. Auch Vermieter und Hoteliers sollten sich laufend über die aktuell geltenden Corona-Regeln informieren und ihre Gäste über mögliche Einschränkungen vor der Anreise aufklären.

Alle wichtigen Informationen für Beherbergungsstätten zum Gästemanagement veröffentlicht das Wirtschaftsministerium MV täglich auf seiner Internetseite. Im täglichen Lagebericht werden die Risikogebiete nach Postleitzahlen-Bereichen benannt.  Bisher betroffen sind nur Gemeinden der Landkreise Gütersloh und Warendorf in Nordrhein-Westfalen.

Einreisen aus einem Corona-Risikogebiet sind nur dann nach Mecklenburg-Vorpommern möglich, wenn die Urlauber bei der Ankunft einen negativen Corona-Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Der Test soll vom jeweiligen Gastgeber kontrolliert werden.

Gäste, deren Herkunftsort erst nach der Anreise zum Risikogebiet erklärt wurde, können sie ihren Urlaub fortsetzen. Eine nachträgliche Testung ist nicht erfoderlich.

Die Landeshauptstadt plant keine flächendeckenden Kontrollen, um herauszufinden, ob sich Gäste aus Risikogebieten in der Stadt aufhalten: „Wir appellieren an die Gastgeber und die Gäste, sich regelkonform und verantwortungsbewusst zu verhalten“, sagte Schwerins stellvertretender Oberbürgermeister und Sozialdezernent Andreas Ruhl.

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