Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Wüstmark - Wohnpark Hofackerwiesen“ 25.11.2021

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Wüstmark - Wohnpark Hofackerwiesen“

Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 26.10.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 114 „Wüstmark - Wohnpark Hofackerwiesen“ aufzustellen.

Das Plangebiet befindet sich im Südwesten der Landeshauptstadt Schwerin im Stadtteil Wüstmark. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.

Planungsziel ist es, Wohnbauflächen zu entwickeln. Die neue Wohnbebauung schließt direkt an den Bestand in Wüstmark an. Das Gebiet soll als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Der Bebauungsplan entwickelt sich nicht aus dem Flächennutzungsplan. In einem weiteren Verfahren soll die Darstellung des Flächennutzungsplans geändert werden, der derzeit noch „Landwirtschaftsfläche“ darstellt.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.   

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Bernd Nottebaum

Zurück Seite drucken

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauUlrikeAuge
Social Media Managerin
Raum: 6026


19053 Schwerin
+49 385 545-1012
+49 385 545-1019
uauge@schwerin.de

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauMareikeDiestel
Koordination
Raum: 5029


19053 Schwerin
+49 385 545-1013
+49 385 545-1019
mdiestel@schwerin.de

Archiv Bekanntmachungen