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Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 132 „Neu Zippendorf - Am Hang“ 08.12.2023

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 28.11.2023 beschlossen, den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 132 „Neu Zippendorf - Am Hang“ aufzustellen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB), ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Neu Zippendorf, westlich von der „Plater Straße“. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Die Fläche ist der Standort der ehemaligen SED-Bezirksparteischule, welche seit ca. 23 Jahren leer steht.

Planungsziel ist es, eine Wohnbebauung mit ca. 250 Wohneinheiten und eine gemischte Nutzung zu errichten. Für die Wohnnutzung sollen die leerstehenden Gebäudeteile zurückgebaut werden. Geplant sind drei- bis siebengeschossige Wohngebäude mit Riegel- und Punkthäusern. Die Bauweise soll modular, innovativ und nachhaltig sein.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.  

Dr. Rico Badenschier
Oberbürgermeister

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