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Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 72 "Görries – Ehemaliger Flugplatz" 06.03.2020

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 18.02.2020 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 72 "Görries – Ehemaliger Flugplatz" aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Planungsziel ist die Entwicklung gewerblicher Nutzungen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister

i. V. Bernd Nottebaum

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