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Öffentliche Auslegung des Entwurfes gem. Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) Innenbereichssatzung „Kisch-Quartier“ 02.10.2020

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 08.09.2020 die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Innenbereichssatzung „Kisch-Quartier“ beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Großer Dreesch nördlich der Schwimmhalle „Großer Dreesch“, westlich der Straße „Egon-Erwin-Kisch-Straße“. Der Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt. Im Gebiet sind Baufelder für bis zu dreigeschossige Wohngebäude geplant.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie sind die Regelungen für die öffentliche Auslegung im Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) angepasst.

Der Entwurf der Innenbereichssatzung ist in der Zeit vom  12.10.2020 bis 13.11.2020 im Internet unter  www.schwerin.de/buergerbeteiligung  einsehbar. Dort können Sie Ihre Anregungen online abgeben.

Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Entwurf der Satzung in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 - 6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Der Zugang wird nach telefonischer oder digitaler Terminvereinbarung ermöglicht.

Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.

Eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht sind in diesem Verfahren entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich. Dennoch werden die potentiellen Auswirkungen einer Bebaubarkeit der Fläche in der Begründung zur Innenbereichssatzung dargelegt: Lärm-, Arten-, Stadtklima-, Wasserschutz, Altlasten sowie grünordnerische Belange.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Bernd Nottebaum

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