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Zur angekündigten Öffnung der Gastronomie ab 9. Mai: Verwaltung zeigt sich offen für Anpassungen in der Außengastronomie 06.05.2020

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Mit der für kommenden Samstag (9. Mai 2020) von der Landesregierung angekündigten Öffnung der Gastronomiebetriebe und Restaurants in Mecklenburg-Vorpommern dürfen diese auch in der Landeshauptstadt Schwerin wieder Gäste empfangen. Die Landesregierung, der Landes­tourismus­verband und der Deutsche Hotel- und Gast­stätten­verband haben sich auf besondere Abstandsregeln und Hygienevorschriften verständigt. Die Bestimmungen erfordern u. a. mehr Abstand zwischen den Tischen. Damit diese auch für die saisonal wichtige Außengastronomie übertragen werden können, zeigt sich die Verwaltung offen für Anpassungen: „Wir möchten die Schweriner Gastronomen aufrufen, sich frühzeitig an die Untere Verkehrsbehörde zu wenden und einen Antrag auf Sondernutzung zu stellen“, bittet Wirtschaftsdezernent Bernd Nottebaum. „Wir werden jeden Einzelfall wohlwollend und zeitnah prüfen und sind bestrebt, möglichst unkompliziert und schnell Lösungen zu finden.“
Weitere Informationen, Ansprechpartner und der Antrag sind unter www.schwerin.de/sondernutzung zu finden.

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