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Landeshauptstadt stellt Weichen für Autobahnzubringer zur A 14: Einleitung des Planfeststellungsverfahrens beschlossen 12.11.2025

Übersichtskarte © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin treibt die Planungen für den Neubau eines strategisch wichtigen Autobahnzubringers zwischen dem Industriepark Schwerin und der Bundesautobahn A 14 voran. „Mit dem Beschluss zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens und zur Fortführung des Projekts soll die Grundlage für eine moderne, leistungsfähige Infrastruktur geschaffen werden. Diese stärkt den Wirtschaftsstandort und verbessert zugleich die Lebensqualität im Stadtgebiet“, sagt Verkehrsdezernent Bernd Nottebaum.

Prognosen zeigen, dass die bestehende Infrastruktur das künftige Verkehrsaufkommen aus dem voll entwickelten Industriepark nicht bewältigen kann. Ohne den Zubringer droht eine Überlastung der derzeitigen Zubringerstrecke, entlang der Ludwigsluster und Crivitzer Chaussee, sowie der Karl-Marx-Allee und der L 072.

Die neue Verbindung wird den Schwerlast- und Pendlerverkehr direkt auf die Autobahn leiten, wodurch es zu einer spürbaren Reduzierung von Lärm- und Schadstoffemissionen in den Wohngebieten kommt und sich die Verkehrssicherheit erhöht.

„Die direkte Anbindung an die A 14 liegt im Interesse der Stadt“, sagt Oberbürgermeister Rico Badenschier. „Sie ist ein entscheidender Standortvorteil für unseren Industriepark,  verbessert die logistischen Bedingungen für ansässige Unternehmen, erhöht die Attraktivität für Neuansiedlungen und sichert langfristig Arbeitsplätze und Gewerbesteuereinnahmen für Schwerin. Auch die regionale Bauwirtschaft wird von der Realisierung des Projektes profitieren.“

Dem Schutz von Natur und Umwelt wurde im gesamten bisherigen Planungsprozess höchste Priorität eingeräumt. Nach sorgfältiger Abwägung wurde die nun favorisierte Trassenführung als die umweltverträglichste Variante identifiziert. Durch die Bündelung mit bestehender Bahninfrastruktur nutzt sie Synergien und verläuft teilweise auf bereits versiegelten Flächen. Eine detaillierte Umweltverträglichkeitsstudie hat die Auswirkungen auf alle Schutzgüter intensiv untersucht. Es wurde sichergestellt, dass alle naturschutzrechtlichen Belange umfassend berücksichtigt werden. Unvermeidbare Eingriffe werden durch ein umfangreiches Konzept an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vollständig kompensiert. So ist beispielsweise als Ausgleich für den Eingriff in Waldflächen eine Aufforstung mit klimaangepassten Laubmischwäldern auf einer dreifachen Fläche geplant.

„Die Finanzierung des Vorhabens steht auf einem soliden Fundament. Dank einer hohen Förderquote des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Beteiligung Dritter wie der Autobahn GmbH, wird der städtische Eigenanteil minimiert. Die Sicherung dieser äußerst günstigen Förderkulisse ist ein zentrales Ziel der weiteren Projektumsetzung,“ so der Oberbürgermeister.

Mit dem anstehenden Planfeststellungsverfahren beginnt nun die nächste Phase des Projekts. In diesem rechtsstaatlichen und transparenten Verfahren werden alle fachlichen Details – darunter Umweltgutachten, Verkehrsprognosen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen – erneut auf den Prüfstand gestellt und öffentlich dargelegt. Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Das Verfahren wird verbindliches Baurecht schaffen und damit die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit für die Realisierung dieses zukunftsweisenden Infrastrukturprojekts für Schwerin.

 

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