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Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 99.17 "Neu Zippendorf – Cottbuser Straße" 12.05.2017

Kartenausschnitt Bebauungsplan Nr. 99.17

Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 02. Mai 2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 99.17 "Neu Zippendorf – Cottbuser Straße" aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Er umfasst u.a. das Areal der ehemaligen Hochhausgruppe an der Cottbuser Straße. Planungsziel ist die Entwicklung drei- bis fünfgeschossiger Wohngebäude. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
i.V. Bernd Nottebaum

Ebenfalls im Stadtanzeiger Nr. 09/2017 am 12. Mai 2017 veröffentlicht.

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