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Landeshauptstadt strebt Aufenthaltserlaubnis für Familie Bekirov an / Oberbürgermeister weist Vorwürfe gegen die Ausländerbehörde zurück 16.09.2021

Oberbürgermeister Rico Badenschier macht in Reaktion auf eine Petition zum Fall Bekirov deutlich, dass eine Abschiebung auch im derzeitigen Status der Duldung nicht unmittelbar bevorsteht. Zudem weist er die erhobenen Vorwürfe gegen die Schweriner Ausländerbehörde zurück.

Vielmehr strebt die Landeshauptstadt für die von der Krim stammende Familie eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen an. Leider ist eine der wesentlichsten Voraussetzungen, nämlich die Klärung der Identität, bislang durch die Familie trotz wiederholter Information nicht erfüllt worden.

Zuletzt gab es am 14. September 2021 ein Gespräch zwischen dem Rechtsanwalt der Familie und der Ausländerbehörde. In diesem teilte der Rechtsanwalt mit, die Pässe der Familie würden sich in treuhänderischer Verwahrung befinden. Der Rechtsanwalt wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Pässe der Ausländerbehörde zur Prüfung auf Echtheit im Original vorzulegen sind.

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