Der Fachdienst Gesundheit erstellt gemäß § 3 Abs. 1 der Badegewässerlandesverordnung die Liste der Gewässer, die hinsichtlich ihrer Badewasserqualität nach den Bestimmungen dieser Verordnung überwacht werden sollen. Die Badegewässerliste wird an die obere Landesgesundheitsbehörde und die zuständige Wasserbehörde gemeldet.
Nach § 11 Badegewässerlandesverordnung wird es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, sich an der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Badegewässerliste zu beteiligen.
Für die Badesaison 2020 werden folgende Badegewässer in der Badegewässerliste als EU- Badegewässer geführt: |
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Schweriner See, Zippendorfer Strand Schweriner See, Kalkwerder Schweriner See, Am Reppin Lankower See, Südufer Lankower See, Nordufer Ostorfer See, Kaspelwerder |
Sie haben Vorschläge oder Anregungen? Dann wenden Sie sich bitte bis 20. März 2020 an:
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Gesundheit
Fachgruppe Amtsärztlicher Dienst/ Hygiene
PF 11 10 42
19010 Schwerin
oder direkt an Christine Schulrath
Telefon: 0385 545-2868
E-Mail: cschulrath@schwerin.de
Die Badegewässerliste und weitere Informationen zur Badegewässerqualität finden Sie im Internet unter https://www.schwerin.de/mein-schwerin/leben/gesundheit/infektionsschutz-hygiene/umwelt-und-wasserhygiene/