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Baubehörde arbeitet digital weiter 27.03.2020

 © Rawpixel.com/Adobe Stock

Wichtige Dienstleistungen der Baubehörde sind auch weiterhin verfügbar, wenn die Antragsteller die digitalen Angebote nutzen. So werden folgende Leistungen weiterhin ohne Zeitverzug von den Mitarbeitern bearbeitet: 

  • digitaler Bauantrag für das vereinfachte und normale Genehmigungsverfahren einschließlich digitale bautechnische Nachweise (§§ 63 und 64 LBauO MV)
  • digitaler Antrag auf Bauvorbescheid (§ 75 LBauO MV)
  • digitale Bauanzeige für Wohnbebauungen und Nebengebäude in Bebauungsplangebieten (§ 62 LBauO MV)
  • digitaler Antrag auf isolierte Abweichungen ( § 67 Abs. 2 LBauO MV)

Die Verwaltung hat mit der Einführung eines neuen Fachverfahrens im Bereich der Bauaufsicht bereits im Jahr 2017 den Grundstein für die digitale Neuorganisation sämtlicher Prozesse zwischen Bauherren, Entwurfsverfassern und der Bauaufsicht gelegt. „Die weitgehende Digitalisierung in diesem Bereich kommt uns jetzt zugute. So können wir in der gegenwärtigen Situation wenigstens einen Teil der Genehmigungsverfahren im Baubereich weiterbearbeiten“, sagt Wirtschaftsdezernent Bernd Nottebaum.

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