Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 18.02.2020 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 107 „Speicherstraße/Lagerstraße“ beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Werdervorstadt, östlich der Speicherstraße und nördlich der Lagerstraße. Der Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt. Das Plangebiet wird über eine Stichstraße erschlossen, an der Geschosswohnungsbau entstehen soll. Im Bereich des Wendehammers sollen Reihenhauszeilen errichtet werden. An der Lagerstraße sind Baufelder für sozialen Wohnungsbau, ebenfalls in Geschossbauweise, vorgesehen.
Aufgrund er COVID-19-Pandemie sind die Regelungen für die öffentliche Auslegung im Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) angepasst worden.
Der Entwurf des Bebauungsplans ist in der Zeit vom 8. Juni 2020 bis 7. Juli 2020 im Internet unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung einsehbar.
Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Entwurf des Bebauungsplans in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 – 6 (Rondell, 4. Etage) aus. Der Zugang wird nach Terminvereinbarung ermöglicht.
Während der Auslegungsfrist können Sie Stellungnahmen schriftlich einreichen oder elektronisch per E-Mail übersenden. Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.
Bestandteil der Auslegungsunterlagen sind folgende zur Planung erarbeitete umweltbezogene Gutachten: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Untersuchung und Bewertung von Gebäuden/Umfeld als Lebens- und Fortpflanzungsstätte geschützter Tierarten/Kompensationsplanung des Gutachters für Grün- und Artenschutz Thielke, Steffenshagen.
Inhaltliche Schwerpunkte sind umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf die einschlägigen Schutzgüter wie z.B. Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Tier- und Pflanzenwelt. Darüber hinaus liegen Informationen zu Brutvögeln, Fledermäusen sowie Gebäude- und Höhlenbrütern vor. Nach Konfliktanalyse werden Maßnahmen zur Minimierung und Vermeidung von Eingriffen untersucht und eine Kompensationsplanung erstellt.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bernd Nottebaum