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Entwurf einer Rechtsverordnung zur Ausweisung bzw. Neuausweisung von Naturdenkmalen für die Landeshauptstadt Schwerin liegt zur öffentlichen Einsichtnahme aus 25.04.2023

In der Landeshauptstadt Schwerin, ist der Erlass einer Naturdenkmalverordnung geplant.

Die öffentliche Auslegung erfolgt ab Mittwoch, den 26.04.2023 bis Freitag, den 09.06.2023 zu den Öffnungszeiten des Stadthauses im BürgerBüro des Stadthauses, Am Packhof 2 - 6, 19053 Schwerin (diesbezüglich ist keine Terminvereinbarung notwendig).

Bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit können durch die Bürgerinnen und Bürger unter Angabe ihres Namens und ihrer Adresse bei der Landeshauptstadt Schwerin, Bedenken und Anregungen vorgebracht werden (vgl. § 15. Abs. 2 Naturschutzausführungsgesetz M-V). Gerne können Bedenken und Anregungen auch per E-Mail an umwelt@schwerin.de abgegeben werden.

Für weitere Rückfragen wenden Sie sich, während der regulären Öffnungszeiten, an

Für weitere Rückfragen wenden Sie sich während der regulären Öffnungszeiten an:

Landeshauptstadt Schwerin
Dezernat III
Fachdienst Umwelt

Fachdienstleitung
Herr Dr. Behr
Tel.:0385 545-2451
E-Mail: hbehr@schwerin.de

Frau Hecht
Tel.: 0385 545-2455
E-Mail: ghecht@schwerin.de

 

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