- Nach Erörterung mit den Eigentümern hat der Umlegungsausschuss der Landeshauptstadt Schwerin mit Beschluss vom 03.06.2026 gemäß § 66 Abs. 1 BauGB den Umlegungsplan „U025 Neu Zippendorf – Berliner Platz“ aufgestellt.
- Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte, welche die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen sowie die der Landeshauptstadt Schwerin gemäß § 55 Abs. 2 BauGB zugewiesenen Flächen enthält, und dem Umlegungsverzeichnis, welches insbesondere die neu zugeteilten Grundstücke nach Lage, Größe und Nutzungsart unter Gegenüberstellung des alten und neuen Bestandes mit Angaben ihrer Eigentümer, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken, die Gebote, Baulasten und die geldlichen Leistungen und Fälligkeiten sowie einen erläuternden Text aufführt.
- Mit Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans ist nach § 48 Abs. 2 BauGB die Frist, bisher nicht bekannte Rechte anzumelden, abgelaufen.
- Den Umlegungsbeteiligten wird nach § 70 Abs. 1 S. 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.
- Der Umlegungsplan kann gemäß § 69 Abs. 1 BauGB vom Zeitpunkt dieser Bekanntmachung an während der Dienstzeiten bei der der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Landeshauptstadt Schwerin, c/o Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin, Grunthalplatz 3b, 19053 Schwerin, Zimmer 14 von jedem eingesehen werden, der gemäß § 69 Abs. 2 BauGB ein berechtigtes Interesse darlegt.
DS
Ulrich Frisch
Der Vorsitzende
