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Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25.95.01 "Ludwigsluster Chaussee / Am Grünen Tal" 11.12.2020

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 01.12.2020 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25.95.01 "Ludwigsluster Chaussee / Am Grünen Tal" einzuleiten. Die Aufstellung des Bebauungs­plans erfolgt im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umwelt­prüfung. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Er umfasst einen Teilbereich des seit Juni 1997 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 25.95.01 "Ludwigsluster Chaussee / Am Grünen Tal“. Schwerpunkt der Planung ist es, am Standort der Hauptfeuer- und Rettungswache an der Graf–Yorck–Straße ein Gefahrenabwehrzentrum für den Katastrophenschutz zu entwickeln und dort die Rettungsdienstschule der Landeshauptstadt Schwerin anzusiedeln. Außerdem sollen bislang ungenutzte Gemeinbedarfs-, Mischgebiets- und Sondergebietsflächen in Gewerbegebiete umgenutzt werden. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister

i. V. Bernd Nottebaum

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