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Pflege in Schwerin: Stadt zieht auch für 2024 wieder positive Bilanz zu Heimprüfungen 25.07.2025

 © Fotolia/jannoon028

Die Heimaufsicht der Landeshauptstadt Schwerin hat auch im Jahr 2024 turnusmäßig insgesamt 19 Regelprüfungen in Pflegeeinrichtungen im Stadtgebiet durchgeführt. Die Ergebnisse der Qualitätserhebungen fielen wie auch in den Vorjahren überwiegend positiv aus. Die fortlaufenden Prüfergebnisse der Heimaufsicht der Landeshauptstadt Schwerin sind über das Internetangebot der Landeshauptstadt abrufbar unter https://www.schwerin.de/mein-schwerin/leben/gesellschaft-soziales/heimaufsicht

„Unsere Heimprüfungen sind Teil eines gesetzlich festgelegten Kontrollsystems nach dem Einrichtungenqualitätsgesetzes (EQG M-V). Jährlich überprüfen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter daher unangekündigt alle stationären Pflegeeinrichtungen in Schwerin. Bewertet werden dabei 14 Qualitätsbereiche auf Grundlage von 47 festgelegten Kriterien – darunter Betreuung, Verpflegung, bauliche Standards sowie die Wahrung einer individuellen und selbstbestimmten Lebensführung. Erfreulich ist, dass wieder zwei Einrichtungen in Schwerin sämtliche Prüfkriterien vollständig erfüllen konnten. Insgesamt geht es darum, den Einrichtungsträgern, aber vor allem den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine wichtige Orientierung zu geben, wo eine Pflegeeinrichtung hinsichtlich der Qualität steht. Gleichzeitig helfen die Prüfungen dabei, frühzeitig Verbesserungsbedarf zu erkennen und konkrete Maßnahmen umzusetzen“, so Ordnungsdezernent Silvio Horn.

Die Heimaufsicht ist neben dem Medizinischen Dienst ein wichtiger Akteur der externen Qualitätssicherung in den stationären Einrichtungen und sonstigen nicht selbstorganisierten ambulanten Wohnformen für ältere und pflegebedürftige Menschen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass pflegebedürftige Menschen ein selbstbestimmtes und sicheres Leben führen können. Die Durchführung dieser aufwendigen Prüfungen beansprucht in der Regel mehrere Stunden. Im Anschluss werden die Ergebnisse sorgfältig ausgewertet, mit den Trägern besprochen und schließlich in sogenannten Transparenztabellen veröffentlicht.

 

Um größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, sind auch die Einrichtungen verpflichtet, diese Prüfergebnisse gut sichtbar auszuhängen. So können Interessierte sich direkt vor Ort einen Eindruck verschaffen. Dabei ist wichtig: Nicht jeder festgestellte Mangel führt automatisch zu einer negativen Gesamtbewertung. Die Prüfungen verstehen sich auch als fachliche Begleitung der Einrichtungen – mit dem Ziel, Qualität nicht nur zu dokumentieren, sondern aktiv weiterzuentwickeln.

Wohnformen- und Teilhabegesetz: Chancen und Risiken für die Pflegequalität in Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin verfolgt aufmerksam die geplante Reform des Einrichtungenqualitätsgesetzes (EQG M-V), das künftig als Wohnformen- und Teilhabegesetz (WoTG M-V) fortgeführt werden soll. „Wir erwarten, dass an der verpflichtenden jährlichen Regelprüfung festgehalten wird – sie ist aus unserer Sicht ein unverzichtbarer Mindeststandard für eine verlässliche Pflegequalität in Schwerin“, betont Silvio Horn. Die Landeshauptstadt wird den weiteren Gesetzgebungsprozess weiterhin kritisch und konstruktiv begleiten.

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