
Seit einem Jahr ist eine neue Nutzungsordnung für öffentliche Steganlagen und Anlegestellen in der Landeshauptstadt in Kraft. Diese regelt die maximale Park- bzw. Liegezeiten für Boote an fünf städtischen Anlegestellen. Das betrifft einen Abschnitt der Kaikante am Ziegelinnensee vom nördlichen Ende bis zum Speicherhotel, die Anlegestelle Kaninchenwerder, die Anlegestelle „Am Beutel“, die Kanuanlegestelle Wendenhof sowie den Anlegesteg in Mueß nahe der Störkanalmündung.
Seit Saisonbeginn hat der Kommunale Ordnungsdienst insbesondere die Kaikante am Ziegelinnensee regelmäßig intensiv kontrolliert: „Wir gehen dabei mit Augenmaß vor und haben natürlich auch bestimmte Nutzungskonflikte im Blick, die in einem beliebten Wohn- und Naherholungsgebiet nicht ausbleiben. Dabei reagieren wir auch auf konkrete Beschwerden“, sagt die Leiterin des Ordnungsamtes Andrea Behring. Sie hält fest: „Die allermeisten Wassersportler und Erholungssuchenden halten sich an die Regeln. Aber wenige, besonders hartnäckige Bootsbesitzer, beweisen gerade am Ziegelinnensee ein besonders dickes Fell. Sie lassen lieber Bußgeldverfahren und andere Sanktionen über sich ergeben als ihren unrechtmäßigen Dauerliegeplatz zu räumen.“
Schwierig gestaltet grundsätzlich die Halterermittlung bei Booten, wie Ordnungsdezernent Silvio Horn erläutert: „Im Unterschied zu Kraftfahrzeugen gibt es kein zentrales Register für Boote, das wir abfragen können. Vielmehr können für Boote bei verschiedene Stellen - etwa dem Wasser- und Schifffahrtsamt, beim Deutscher Motoryachtverband oder beim ADAC - amtliche Kennzeichen auf Antrag zugeteilt werden. Die Ermittlung von Haltern dauert also mitunter lange oder kann in Fällen von fehlenden Kennzeichnungen ganz in Leere laufen, so dass wir ggf. die Wasserschutzpolizei mit ins Boot holen müssen, denn die Kennzeichenpflicht gilt für Binnengewässer ohne Ausnahme.“
Bislang stehen fünf rechtskräftige Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen die Stegordnung zu Buche, drei Verfahren sind noch nicht rechtskräftig, vier Fälle befinden sich in der Anhörung, in zwei Fällen läuft derzeit die Halterermittlung. In nur wenigen Fällen konnte der Halter leider vorerst nicht ermittelt werden, weil die Boote keine Kennzeichen haben. „In letzteren Fällen werden weitere Nachforschungen angestellt“, so der Dezernent.
Auch demonstrativ unverschämtes Verhalten kommt vor: So habe sich etwa ein Schweriner Bootbesitzer vor Publikum entblößt, um vom Schiff ins Wasser zu urinieren. Zu einem anderen illegalen Dauerlieger wurden über Tage Stromkabel aus einer Wohnung quer über den Gehweg gezogen.
Im Bereich der Kaikante am Ziegelinnensee darf maximal 24 Stunden festgemacht werden, die Liegeplätze sind dann kostenfrei. Zusätzlich gibt es ab dem Speicherhotel einige wenige private Liegeplätze, die Bootseigner beim Waser- und Schifffahrtsamt Lauenburg gepachtet haben – diese sind nicht von der städtischen Nutzungsordnung erfasst.
Die Nutzungsordnung soll gewährleisten, dass kommunale Anlegestellen einer breiten Mehrheit von Wassersportlern zur Verfügung zu stellen und eine Dauernutzung durch Einzelne zu vermeiden. Auch die maximale Liegedauer der kommunalen Anlegestellen „Am Beutel“, am Wendenhof und an der Störkanalmündung ist zeitlich begrenz: Sie liegt bei 4 Stunden. Für die Bootsanlegestellen in der neuen Hafenanlage auf Kaninchenwerder gilt eine maximale Liegezeit von 72 Stunden. Die Nutzungsordnung ist vor Ort entsprechend ausgeschildert und per QR-Code abrufbar. Für die neu geschaffenen Liegeplätze in der Hafenanlage auf Kaninchenwerder gelten moderate Gebühren: Die Tagesgebühr mit Übernachtung beträgt auf Kaninchenwerder 10 Euro, die Kurzzeitliegegebühr einen Euro je Stunde.
Die Nutzungsordnung soll gewährleisten, dass kommunale Anlegestellen einer breiten Mehrheit von Wassersportlern zur Verfügung zu stellen und eine Dauernutzung durch Einzelne zu vermeiden. Auch die maximale Liegedauer der kommunalen Anlegestellen „Am Beutel“, am Wendenhof und an der Störkanalmündung ist zeitlich begrenz: Sie liegt bei 4 Stunden. Für die Bootsanlegestellen in der neuen Hafenanlage auf Kaninchenwerder gilt eine maximale Liegezeit von 72 Stunden. Die Nutzungsordnung ist vor Ort entsprechend ausgeschildert und per QR-Code abrufbar. Für die neu geschaffenen Liegeplätze in der Hafenanlage auf Kaninchenwerder gelten moderate Gebühren: Die Tagesgebühr mit Übernachtung beträgt auf Kaninchenwerder 10 Euro, die Kurzzeitliegegebühr einen Euro je Stunde.
Das Terminal an der Hafenanlage Kaninchenwerder befindet sich landeinwärts direkt am Hafen. Dort können die Tickets für die Liegeplätze erworben werden, ebenso wie die Karten zum Bezug von Wasser und Strom an den Versorgungssäulen rund um die Liegeplätze. Der Automat ist seit Juni in Betrieb. Die Stadt schätzt ein, dass der Großteil der Nutzer die Liegengebühren ordnungsgemäß entrichtet. Bis Ende Juli wurden 1030 € eingenommen. Kontrollen finden unangekündigt und unregelmäßig durch das Personal des Zentralen Gebäudemanagements statt.