Für die Stichwahl am 26. April 2026 öffnet das Briefwahllokal im BürgerBüro am Donnerstag, dem 16. April 2026 wieder seine Pforten. Allen Wählerinnen und Wählern, die bereits im ersten Wahlgang am 12. April 2026 an der Briefwahl teilgenommen haben, auch vor Ort im Stadthaus, wird automatisch ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen nach Hause zugesandt. Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht erforderlich. Bitte warten Sie die Zustellung der Briefwahlunterlagen ab.
Alle anderen Wahlberechtigten, die im zweiten Wahlgang noch an der Briefwahl teilnehmen möchten, können ab dem 16. April 2026 das Briefwahllokal im Stadthaus nutzen.
Auch wer im ersten Wahlgang direkt in seinem Wahllokal die Stimme abgegeben hat, kann im zweiten Wahlgang zur Briefwahl wechseln, die Briefwahlunterlagen über den QR-Code auf seiner Wahlbenachrichtigung oder per Mail unter wahlbehoerde@schwerin.de beantragen bzw. im Briefwahllokal im Stadthaus seine Stimme abgeben.
| Das Briefwahllokal hat folgende Öffnungszeiten: | |
|---|---|
| Montag | 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Samstag (18.04.2026) | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Zur Hauptwahl hatten insgesamt 14.254 Wählerinnen und Wähler Briefwahlunterlagen beantragt, davon hatten 2.650 Bürgerinnen und Bürger direkt im Briefwahllokal gewählt.
Der Wahlausschuss der Landeshauptstadt wird am Mittwoch um 14:30 Uhr unter Vorsitz von Stadtwahlleiterin Juliane Rickert in öffentlicher Sitzung im Raum 1.029 des Stadthauses das amtliche Wahlergebnis des ersten Wahlgangs am 12. April 2026 feststellen. Da keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen errungen hatte, ist im zweiten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten erforderlich, die am Sonntag, dem 26. April stattfindet.
