Das Briefwahllokal im BürgerBüro des Stadthauses, Am Packhof 2-6 öffnet am kommenden Montag, den 24. August 2026. Wahlberechtigte können dort die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl unter Vorlage ihres Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins beantragen und direkt vor Ort an der Briefwahl teilnehmen.
Für das Briefwahllokal gelten die allgemeinen Öffnungszeiten des Stadthauses:
Montag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Wahlberechtigt sind in Schwerin alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 37 Tagen in der Landeshauptstadt Schwerin ihren Hauptwohnsitz haben oder sich hier aufhalten. Weitere Informationen zur Landtagswahl 2026 in Schwerin werden fortlaufend bis zum Wahltag auf der Internetseite der Landeshauptstadt Schwerin unter: www.schwerin.de bereitgestellt.
