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Wahlbenachrichtigungen werden verschickt: Briefwahlraum im Perzina-Haus öffnet am 13. Mai 08.05.2024

 © VRD/Adobe Stock

In dieser Woche hat die Landeshauptstadt damit begonnen, die Wahlbenachrichtigungen an alle wahlberechtigten Personen in Schwerin zu versenden. An der Wahl der Stadtvertretung können knapp 78.850 Schwerinerinnen und Schweriner teilnehmen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 37 Tagen in der Landeshauptstadt Schwerin wohnen. Für die Europawahl wurden über 77.300 wahlberechtigte Personen gezählt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und entweder seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem der übrigen EU-Mitgliedstaaten leben.

Wahlbenachrichtigungen bis 18. Mai zugestellt
Die Wahlbenachrichtigungen sollen bis spätestens zum 18. Mai 2024 zugestellt sein. Ein Wahlschein kann schriftlich oder mündlich - jedoch nicht telefonisch - bei der Wahlbehörde beantragt werden. Dabei sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift anzugeben. Ein Antragsformular befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Der Wahlschein wird mit den Briefwahlunterlagen auf dem Postweg übersandt oder amtlich überbracht. Unterlagen zur Briefwahl können auch online bestellt werden – entweder unter wahlbehoerde@schwerin.de oder direkt mit dem Smartphone/Tablet per QR-Code, der sich auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung befindet.

Zentrale Wahl-Hotline unter 0385 545-1744 geschaltet
Die Wahlbenachrichtigung enthält auch Informationen zur Barrierefreiheit des jeweiligen Wahlraums. Alle 63 Wahllokale sind in diesem Jahr barrierefrei. Personen, die Unterstützung benötigen, dürfen sich bei der Wahlhandlung von einem Helfer assistieren lassen. Auch die Wahlvorstände vor Ort sind behilflich. Fragen rund um die Wahlbenachrichtigungen, die Briefwahlunterlagen und die Europa- und Kommunalwahl beantwortet die Wahlbehörde ab 10. Mai 2024 telefonisch unter 0385 545-1744.

Briefwahl am einfachsten direkt im Digitalen Innovationszentrum im Perzina-Haus
Am einfachsten ist die Briefwahl, wenn man die Unterlagen persönlich im Briefwahlraum der Landeshauptstadt Schwerin im Digitalen Innovationszentrum (Erdgeschoss des Perzina-Hauses), Wismarsche Straße 144, 19053 Schwerin beantragt und ggf. gleich dort an der Briefwahl teilnimmt. Bitte dazu den Personalausweis nicht vergessen – die Wahlbenachrichtigung muss nicht unbedingt vorgelegt werden. Der Briefwahlraum im Digitalen Innovationszentrum im Erdgeschoss des Perzina-Hauses öffnet am Montag, den 13. Mai 2024, um 9.00 Uhr und schließt am Freitag, den 7. Juni 2024, um 13.00 Uhr. Gewählt werden kann dort zu den folgenden Öffnungszeiten: Montag 9.00 bis 16.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 9.00 bis 18:00 Uhr, zusätzlich Mittwoch und Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr und am Samstag, den 1. Juni 2024 von 9.00 bis 14.00 Uhr. Samstags, sonntags und am 20. Mai 2024 ist der Briefwahlraum geschlossen.

So wird gewählt
In der Landeshauptstadt wird am Wahltag in jedem der 63 Wahlbezirke ein Wahlraum eingerichtet. Bei der Wahl der Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin treten insgesamt 199 Kandidatinnen und Kandidaten in drei Wahlbereichen an. 45 Mitglieder der Stadtvertretung können am 9. Juni 2024 gewählt werden. Bei der Wahl zur Stadtvertretung haben die Wählerinnen und Wähler drei Stimmen. Die Stimmabgabe erfolgt durch eindeutiges Ankreuzen in den vorgegebenen Kreisen neben den Namen der Bewerberinnen und Bewerber. Die drei Stimmen können auf eine Kandidatin/einen Kandidaten vereint oder auf mehrere verteilt werden. Bei der Europawahl haben die Wählerinnen und Wähler eine Stimme, die sie für eine Liste der Partei oder sonstigen politischen Vereinigung abgeben können.

Um alle Aufgaben am Wahltag zu sichern, werden in Schwerin etwa 850 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in den Wahlvorständen benötigt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich jederzeit bei der Wahlbehörde für die Übernahme eines Wahlehrenamtes bereiterklären. Derzeit werden noch etwa 75 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.

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