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Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 123 „Radlerhütten“ 25.06.2021

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 08.06.2021 die Einleitung des Verfahrens und die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 123 „Radlerhütten“ beschlossen. Die beiden Plangebietsteile des Bebauungsplans liegen östlich des Ostorfer Sees und westlich des „Alten Friedhofs“. Der Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt. Geplant ist, die touristische Nutzung von zwei ehemaligen Kleingärten festzusetzen.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird gemäß dem Planungssicherstellungsgesetz in der Zeit vom
05.07.2021 bis 05.08.2021
auf der Webseite der Landeshauptstadt Schwerin unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung veröffentlicht. Dort können Sie Ihre Anregungen online abgeben.
Als zusätzliches Informationsangebot erfolgt die Auslegung der Satzungsunterlagen in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 – 6 (Rondell, 4. Etage). Der Zugang wird nach Terminvereinbarung ermöglicht.
Während der Auslegungsfrist können Sie Stellungnahmen online, per einfacher E-Mail oder schriftlich einreichen. Die Abgabe von Stellungnahmen während der Dienststunden zur Niederschrift ist ausgeschlossen. Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.
Umweltspezifische Untersuchungen waren nicht erforderlich, weil keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt durch das Vorhaben (Regelung der zulässigen Nutzung bestehender Gebäude) zu erwarten sind.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Bernd Nottebaum

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