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Liegebuchten in den Naturschutzgebieten - Befahrensordnung und Betonung nicht im Einklang / Ortstermin vereinbart 07.06.2018

Mit der Änderung der Befahrensregelung rund um die beiden Naturschutzgebiete im Schweriner See im November des vergangenen Jahres sind ab dieser Saison drei Buchten vor Kaninchenwerder und eine Bucht vor Ziegelwerder im Zeitraum von Mitte April bis Mitte Oktober wieder befahrbar.

Die Landeshauptstadt hat unter www.schwerin.de/liegebuchten eine Karte mit der genauen Lage der saisonal frei gegebenen Buchten für die Bootsfahrer veröffentlicht. Derzeit stimmt die Betonnung zur wasserseitigen Begrenzung der beiden Naturschutzgebietsinseln nicht mit den Festlegungen der geänderten Befahrensverordnung überein. „Wir stehen mit dem Wasserschifffahrtsamt und der Wasserschutzpolizei in Kontakt, weil die Austonnung derzeit im Widerspruch zur gültigen Befahrensverordnung steht. Maßgeblich ist aber das Gesetz und nicht die Betonnung“, so Oberbürgermeister Rico Badenschier.

Die Naturschutzbehörde der Stadt hat jetzt mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Lauenburg und der Wasserschutzpolizeiinspektion Schwerin für den 7. Juli einen Vorort-Termin vereinbart, um die Betonnung im Naturschutzgebiet konkret in Augenschein zu nehmen.

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