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Kindertagesstättenbedarfsplan fortgeschrieben 24.01.2012

Schwerin hält sehr gutes Niveau in der Kinderbetreuung

Die 11. Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplans liegt vor. Die positive Aussage gleich zu Beginn: das sehr gute Betreuungsangebot in der Landeshauptstadt für die Kinder bis zu sieben Jahren bleibt auf hohem Niveau“, erklärt Jugend- und Sozialdezernent Dieter Niesen bei der Vorstellung des 62 Seiten umfassenden Berichts. Gegenwärtig werden rund 5.670 Mädchen und Jungen in 51 Schweriner Einrichtungen betreut. 410 Kinder, die in Schwerin betreut werden, kommen aus dem Umland. Im Vergleich zum Vorjahr wurden mehr Mädchen und Jungen betreut, was auch ein Indiz für die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt und steigende Beschäftigungszahlen ist. Immer mehr junge Familien benötigten einen Betreuungsplatz, um Familie und Berufstätigkeit zu vereinbaren. „Kinder bedeuten Zukunft. Für uns ist und bleibt eine hervorragende Kinderbetreuung ein wichtiger Standortfaktor“, betont Dieter Niesen. „Wegen der hohen Nachfrage besonders im Innenstadtbereich verbessern wir das Angebot. Die Betreuungsquote für die Krippe wird von 45 auf 50 Prozent angepasst. Für den Kindergarten sichern wir die 100-prozentige Betreuung und Vorschulbildung. Im Hort differenzieren wir die Betreuungsquoten je nach Standort und Nachfrage zwischen 60 bis 90 Prozent“, ergänzt Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow.
Die jetzt vorgelegte 11. Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplans ist die Planungsgrundlage für die Stadt. Oberstes Ziel ist, den gesetzlichen Anspruch für Kinder mit Hauptwohnsitz in Schwerin auf einen Kindertagesbetreuungsplatz sicherzustellen und quantitativ genügend Betreuungskapazitäten bereitzustellen. Grundlage bildet dabei das KiföG des Landes. Dieter Niesen: „Wir sind in Schwerin sehr gut aufgestellt. Nach der vorliegenden Planung gibt es genügend Plätze in allen drei Betreuungsarten. In Zukunft müssen wir deshalb verstärkt darauf achten, dass die Betreuungsplätze vorrangig an Stadtkinder vergeben werden, um auf die gestiegene Nachfrage von Eltern vor Ort schneller reagieren zu können.“ Schwerin kann den gesetzlich Anspruch auf einen Tagesbetreuungsplatz für Kinder im Alter von 3 bis unter 7 Jahren sicherstellen wie auch die durch Bundesgesetz vorgegebene Betreuungsquote von 35 Prozent für den Krippenbereich. In den beiden vergangenen Jahren wurden die Platzkapazitäten für die Hortbetreuung den gestiegenen Grundschülern entsprechend ausgebaut. Mit der durch die Stadtvertretung beschlossenen Verlagerung der Horte an die Schulen stieg auch die Nachfrage. Als Beispiel ist hier die sanierte Grundschule Mueßer Berg zu nennen.
Der Entwurf des Kindertagesstättenplans wird am heutigen 24. Januar 2012 in den Hauptausschuss eingebracht und in den nächsten Wochen in den Ausschüssen beraten. Die Beschlussfassung ist in der Sitzung der Stadtvertretung im März vorgesehen.

Informationen zur Kinderbetreuung und Kindertagesstätten finden Sie unter www.schwerin.de/Bürgerservice/Kinder& Jugend und bis.schwerin.de

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