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Urteil des Landesverfassungsgerichts ist eine Katastrophe für Schwerin 23.02.2012

Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow hat das Urteil des Landesverfassungsgerichts, wonach Abgaben der Umlandgemeinden an die Oberzentren verfassungswidrig sind, als eine „Katastrophe für die  Landeshauptstadt“ bezeichnet. „Wenn die Umlage verfassungswidrig ist, dann bleiben künftig Zwangseingemeindungen der einzige Weg, die Förderung der Oberzentren sicherzustellen. Schon die hohe Zahl von täglich 25 000 Einpendlerinnen und Einpendlern nach Schwerin belegt, dass die Landeshauptstadt zentrale Angebote er städtischen Infrastruktur sowie bei Kultur,  Bildung, Kinderbetreuung  und Nahverkehr nicht allein für die Schwerinerinnen und Schweriner vorhält.“ Die Einnahmen aus der Umlandumlage in Höhe von 1,17 Millionen Euro sollten Schwerin in diesem Jahr helfen, das Mecklenburgische Staatstheater zu retten. „Dass sich das Schweriner Haushaltsdefizit durch den Wegfall der Umlage nochmals von 32,4 auf 33,5 Millionen Euro erhöht, macht die dramatische Haushaltssituation der Landeshauptstadt überdeutlich. Aus eigener Kraft kann Schwerin diese Probleme nicht lösen.“
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