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Bewohnerparkzonen B und C werden ab 1. März zusammengelegt 27.02.2012

Fahrzeuge mit einer Bewohnerparkkarte der Zone B können ab dem 1. März nun auch in der Zone C parken dürfen. Umgekehrt natürlich auch. „Mit dieser Maßnahme wollen wir das Verkehrs- und Parkverhalten untersuchen“, sagt Dr. Bernd-Rolf Smerdka, Chef des Amtes für Verkehrsmanagement. „Die Zusammenlegung der Zonen hat zum Ziel, einen besseren Ausgleich im Parkbedarf der Zonen untereinander zu erreichen“, so Smerdka weiter.

Hintergrund ist der hohe Parkdruck in der Zone B, während in der Zone C in einigen Straßen noch einige Parkplätze ungenutzt bleiben. Ausgegeben werden die Bewohnerparkausweise weiterhin mit der Kennzeichnung der Zonen B oder C, um entsprechende Auswirkungen nachvollziehen zu können.
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