Badegewässerliste nach Badegewässerlandesverordnung
Öffentlichkeit wird bei der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung beteiligt
29.02.2012
Das Gesundheitsamt bestimmt vor Beginn der Badesaison die Gewässer, die nach den Bestimmungen der Badegewässerlandesverordnung überwacht werden sollen, und meldet sie der oberen Landesgesundheitsbehörde sowie der zuständigen Wasserbehörde.
Nach dieser Verordnung wird es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, sich an der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Badegewässerliste zu beteiligen.
Für die Badesaison 2012 sollen folgende Badegewässer als EU-Badegewässer (große Anzahl Badender) in der Badegewässerliste geführt werden:
Schweriner See, Zippendorfer Strand
Schweriner See, Kalkwerder
Schweriner See, Am Reppin
Lankower See, Südufer
Lankower See, Nordufer
Ostorfer See, Kaspelwerder
Ostorfer See, Neumühle
Vorschläge, Anregungen und Bemerkungen richten Sie bitte bis zum 26.März 2012 an:
Landeshauptstadt Schwerin
Amt für Bürgerservice
Gesundheitsamt
PF 11 10 4219010 Schwerin
oder direkt an
Christine Schulrath
Telefon: (0385) 545-2868E-Mail: cschulrath@schwerin.de
Die Badegewässerliste und ein Kontaktformular finden Sie auch im Internet unter www.schwerin.de, Stichwort Bürgerservice; Ordnung und Gesundheit; Gesundheitsdienste; Hygiene; Badegewässerliste.