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Heckenschnitt darf Brutvögel nicht gefährden 24.05.2012

Nach mehreren Bürgerbeschwerden weist die Untere Naturschutzbehörde Schwerin in Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V darauf hin, dass Schnittmaßnahmen an Hecken brütende Vögel nicht gefährden dürfen.„In den vergangenen Tagen haben sich Hinweise auf derartige illegale Heckenschnitte im Stadtgebiet gehäuft“, berichtet Dr. Hauke Behr vom städtischen Umweltamt.
Das Bundesnaturschutzgesetz regelt für den allgemeinen Artenschutz u.a. das Verbot, …Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig sind Pflegeschnitte, um den Zuwachs der Pflanzen zu beseitigen oder um Bäume gesund zu erhalten.
„Alle Brutvögel unterliegen darüber hinaus dem besonderen Artenschutzrecht. Danach ist es verboten, die Nester der streng geschützten Arten - u.a. alle Brutvögel - zu beschädigen oder zu zerstören. Und genau dies trifft zu, wenn Nester durch den Heckenschnitt freiliegen, so dass die Jungtiere für Fressfeinde erreichbar sind“, erklärt Dr. Hauke Behr. „Daher möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger auffordern, die Hecken auf ihren Grundstücken oder in ihren Kleingärten ihr Eigen nennen, zu prüfen, ob sich Nester im zu pflegenden Heckenabschnitt befinden. Haben Sie ein Nest entdeckt, dann halten Sie bitte bei der Pflege der Hecke beidseitig einen Abstand von 3 Meter ein. Sind die Jungtiere ausgeflogen, kann die Hecke wie gewohnt geschnitten werden. Radikale Heckenschnitte sollten allerdings nur in der Zeit von Oktober bis Februar durchgeführt werden“, so Behr.
Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass in Hecken auch gerne Wespen nisten. Die Rücksichtnahme auf die gefiederten Gäste des Grundstücks kann auch vor unliebsamen Folgen schützen. Denn Wespen tolerieren keine Störung und reagieren mit Angriff.Die Missachtung des Brutschutzes kann mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
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