Spende an Bürgerstiftung übergeben
08.06.2012
Eine Spende in Höhe von rund 250 Euro haben Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow und die Gleichstellungsbeauftragte der Landeshauptstadt Petra Willert an die Kuratoriums-vorsitzende der Schweriner Bürgerstiftung Karin Gustmann übergeben. „Die Spende stammt aus dem Erlös eines Bücherbasars, den die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung anlässlich des Internationalen Frauentages im Stadthaus veranstaltet haben“, berichtet Petra Willert. Die Schweriner Bürgerstiftung ist als rechtsfähige kommunale Stiftung des bürgerlichen Rechts mit einem Grundstockvermögen in Höhe von 500.000 Euro aus BUGA- Mitteln ausgestattet. Aus den Zinserträgen des Stiftungsvermögens sollen beginnend ab 2013 Projekte aus den Bereichen Jugend- und Altenhilfe, Wohlfahrtswesen, Bildung, Kultur und Sport gefördert werden. Außerdem kann die Bürgerstiftung bürgerliches Engagement zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke unterstützen. „Wir hoffen auf weitere Zustiftungen, um das Stiftungsvermögen erhöhen. Auch Spenden sind sehr willkommen“, meinte die Kuratoriumsvorsitzende Karin Gustmann bei der Spendenübergabe.
Im Unterschied zu Spenden fließen Zustiftungen dem Grundstockvermögen einer Stiftung zu und dürfen nicht verbraucht werden. Sie tragen dazu bei, die Erträge der bestehenden Stiftung nachhaltig zu vergrößern. Als Zustiftung ist grundsätzlich jeder Betrag ausreichend und willkommen. Sie wird steuerlich behandelt wie eine Spende.
„Unser Kuratorium repräsentiert in der Zusammensetzung den sehr breiten Stiftungszweck. Wir beraten den Vorstand der Bürgerstiftung bei der Vergabe der Förderung, die jährlich zwischen 10 000 und 14 000 Euro liegen wird“, so Karin Gustmann.
Das Konto der Schweriner Bürgerstiftung bei Sparkasse Mecklenburg-Schwerin lautet:
Schweriner Bürgerstiftung
BLZ 140 520 00
Kto.Nr. 171 380 5010