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Interessenbekundungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb eines maritimen Dienstleistungszentrums mit Wassertankstelle am Ziegelsee 30.04.2020

Die Stadt Schwerin beabsichtigt, ein oder mehrere Erbbaurechte für das Grundstück der ehemaligen Straßenmeisterei in der Güstrower Straße 88 zu vergeben. © ZGM

Ehemalige Straßenmeisterei, Güstrower Straße 88 (Gemarkung Schelfwerder, Flur 1, Flurstücke 1/4, 1/5, 2, 3/18, 5/14, 5/15 und 56/9)

Die Landeshauptstadt Schwerin beabsichtigt, ein oder mehrere Erbbaurechte an dem nachfolgend beschriebenen Grundstück zu vergeben.
Die Errichtung und der Betrieb eines maritimen Dienstleistungszentrums mit Wassertankstelle am Ziegelsee durch einen oder mehrere Investoren wird erwartet.

Die Fläche liegt an der Güstrower Straße und ist ca. 2,10 km (Luftlinie) in nordöstlicher Richtung vom Stadtzentrum entfernt. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 24.000 m². Das Grundstück liegt unmittelbar an der Bundesstraße 104.

Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind vorhanden. Auf dem Grundstück liegen verschiedene im Grundbuch gesicherte Belastungen für Versorgungseinrichtungen und Wegerechte. Eine Neuordnung dieser Belastungen wird angestrebt. Das Grundstück ist mit Gebäuden bebaut, die in einem sehr schlechten Zustand sind. Es sind u. a. erhebliche Durchfeuchtungsschäden erkennbar. Es befinden sich weiterhin stillgelegte Klärgruben und Ölabscheider auf dem Grundstück.

Anhaltspunkte für Mängel des Baugrundes sind bekannt. Das Gelände wurde zu großen Teilen aufgeschüttet. Die Auffüllungen sind unterschiedlicher Art und Zusammensetzung.

Innerhalb des Gebietes, in dem sich das Objekt befindet, dominiert eine überwiegend eingeschossige offene Bauweise mit Industrie- und Bürogebäuden.

Konzept
Zu den Nutzungsideen für die ausgeschriebene Fläche gehören ein maritimes Dienstleistungszentrum für Wassersport-, Tourismus- und Freizeiteinrichtungen sowie ggf. gewerbliche Ferienwohnungen. Die Errichtung und Betreibung einer Wassertankstelle ist Voraussetzung für eine Vergabe.

Das Konzept muss eine schriftliche Beschreibung und Lagepläne mit der räumlichen Verteilung der geplanten Nutzungen, der geplanten inneren Erschließung beinhalten. Im Konzept sind neben städtebaulichen Anforderungen die Aspekte Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu beschreiben. Ferner werden Angaben zur Wirtschaftlichkeit und der Finanzierung erwartet.
Bei der Fläche handelt es sich um einen unbeplanten Bereich. In Abhängigkeit vom Konzept muss entschieden werden, ob die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich ist. Bei der Realisierung des Bebauungsplans werden die Grundsätze der „Charta für Baukultur Schwerin“ berücksichtigt.

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie die Gutachten die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Wohnpark am Werderkanal - Nord“ erstellt wurden: https://bis.schwerin.de/vo0050.asp?__kvonr=5918

Das Planungsziel wird nicht mehr weiterverfolgt. Einige Aussagen der Gutachten sind jedoch auch für die geplante Nutzung relevant.

An der Fläche sollen ein oder bei Bedarf mehrere Erbbaurechte an Teilflächen vergeben werden. Die Laufzeit ist verhandelbar. Der Erbbauzins beträgt anfänglich jährlich 2,80 Euro/m².

Zusätzlich zum Erbbauzins sind die Nebenkosten des Vertrages, die Kosten der Teilungsvermessung sowie die Kosten der gutachterlichen Verkehrswertermittlung zu bezahlen.

Interessenten müssen sich verpflichten, alle zur Nutzung der städtischen Immobilie notwendigen Genehmigungen zu beantragen und die Kosten eines möglichen Bebauungsplanverfahren zu tragen.

Besichtigungen können unter Tel. 0385 7434-422 vereinbart werden.

Interessenten richten ihr Angebot einschließlich Sanierungs-/Bau- und Nutzungskonzept mit detaillierter Beschreibung und Finanzierungsübersicht bitte bis zum 15. Juli 2020 an folgende Adresse:

Zentrales Gebäudemanagement
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Bereich Liegenschaften
Friesenstraße 29
19059 Schwerin

z. H. Frau Marion Funk
E-Mail: mfunk@schwerin.de

Die Vergabe des Grundstücks bedarf der Beschlussfassung durch das zuständige städtische Gremium der Landeshauptstadt Schwerin. Die Landeshauptstadt Schwerin behält sich vor, von der Vergabe des Erbbaurechts abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder das Grundstück erneut anzubieten.
Dieses und weitere Grundstücksangebote der Stadt Schwerin finden Sie auch unter www.schwerin.de/immobilien.

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