Schweriner Eltern aufgepasst!
Anmeldungen für das Schuljahr 2013/2014
12.09.2012
Auf jeden Fall aber wollen die Kinder und natürlich auch ihre Eltern
wissen, in welcher Schule sie dann lernen werden.Für das nächste
Schuljahr müssen die Kinder angemeldet werden, die vom 1. Juli 2006 bis
zum 30. Juni 2007 geboren wurden und in Schwerin wohnen. In der Zeit
vom 1. Oktober bis zum 30. Oktober 2012 erfolgt wieder die Anmeldung im
Bürgerbüro des Stadthauses der Landeshauptstadt zu folgenden
Öffnungszeiten:
Montag 8 bis 16 Uhr
Dienstag 8 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag geschlossen
Samstag an jedem 1. und 3. Samstag im Monat 9 bis 12 Uhr
Vergabe der Schulplätze unabhängig von der Reihenfolge der Anmeldung
Wichtig
ist es zu wissen, dass die Reihenfolge der Anmeldung keinen Einfluss
auf die Vergabe der Schulplätze hat. Eine frühzeitige Anmeldung sichert
somit keinen bestimmten Schulplatz! Die Aufnahme erfolgt auf der
Grundlage der vorhandenen Kapazität und der entsprechenden
Grundschulwahl nach Abschluss der schulärztlichen Untersuchungen im
April/Mai 2013. Die Schulbehörde macht darauf aufmerksam, dass mit der
Anmeldung kein Aufnahmeanspruch für eine bestimmte Grundschule besteht.
Die Erziehungsberechtigten sollten somit den vierwöchigen
Anmeldezeitraum voll ausschöpfen und jeweils ein Erst- und Zweitwunsch
angeben.
Anzumelden sind auch die Kinder, die für das Schuljahr
2012/13 von der Schule zurückgestellt wurden. Soll das Kind für das
kommende Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, muss das bei
dem/der jeweiligen Grundschulleiter/in beantragt werden. Das schließt
jedoch die Anmeldung im Bürgerbüro nicht aus. Ist eine vorzeitige
Einschulung erwünscht, muss das Kind ebenfalls im oben benannten
Zeitraum im Bürgerbüro zur Schule angemeldet werden.Zur Anmeldung
ist die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes und der gültige
Personalausweis bzw. Reisepass der/des Erziehungsberechtigten
mitzubringen. Die anzumeldenden Kinder brauchen nicht vorgestellt zu
werden.
Vergabe der Hortplätze erst nach Zusage der Schulplätze
Bei
der Schulanmeldung können Eltern bei Bedarf einen Erst- und Zweitwunsch
zum Hortplatz angeben. Der Erstwunsch wird dann an den jeweiligen
Träger des Hortes gemeldet. Es ist zu beachten, dass erst im Frühjahr
2013 nach Abschluss des Einschulungstestverfahrens die Vergabe des
Schulplatzes und danach die des Hortplatzes erfolgt. Die
Hortplatzvergabe für die zukünftigen Erstklässler startet damit
frühestens Ende April in Abhängigkeit des Schulplatzes. Erst dann und
nach erfolgter Anspruchsprüfung werden die Plätze vom Hortträger
vergeben. In Absprache mit den Kita- und Hortträgern ist eine gesonderte
Anmeldung durch die Eltern beim Hortträger nicht mehr notwendig.
Die
Möglichkeiten der Hortbetreuung sind dem „Wegweiser Grundschulen“ zu
entnehmen. Er ist unter www.schwerin.de/Bürgerservice/Bildung/Schulen
abrufbar.
Einschulungsuntersuchungen beginnen im Januar
Die
Einschulungsuntersuchungen beginnen ab Januar 2013 in den Räumen des
Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin,
Telefon: 0385/545-2851.
Alle zum kommenden Schuljahr schulpflichtig
werdenden Kinder müssen zu dieser Untersuchung vorgestellt werden, auch
im Falle einer beabsichtigten Zurückstellung.
Die Termine erhalten
die Erziehungsberechtigten über die Kindertagesstätten. Eltern von
„Hauskindern“ sollten sich Anfang des Jahres 2013 einen
Untersuchungstermin beim Jugendgesundheitsdienst holen. Die
schulärztliche Bescheinigung ist nach Erhalt bei der Untersuchung durch
die Erziehungsberechtigten in der Erstwunschschule abzugeben.
Einschulung
Die Einschulung der Erstklässler für das Schuljahr 2013/2014 erfolgt am 3. August 2013.
Um
den Eltern einen Überblick über die vorhandenen Grundschulen in der
Stadt Schwerin zu geben, liegt im Bürgerbüro ein „Wegweiser für
Grundschulen“ bereit. Hier stellen sich die Grundschulen in staatlicher
und freier Trägerschaft mit ihrem Profil vor.Für die Eltern, die
sich den „Tag der offenen Tür“ in den Grundschulen vormerken wollen, ist
dieser nachfolgend im Überblick ersichtlich.
Staatliche Grundschulen:
Heinrich-Heine-Schule 27.09.2012 15.00 – 17.00 Uhr
Friedensschule 22.09. 2012 10.00 – 12.00 Uhr
Fritz-Reuter-Schule 20.09. 2012 15.00 – 17.00 Uhr
Grundschule Lankow 12.09. 2012 16.00 – 18.00 Uhr
John-Brinckman-Schule 26.09.2012 16.00 – 17.30 Uhr
Nils-Holgersson-Schule 25.09. 2012 16.00 – 17.30 Uhr
Grundschule am Mueßer Berg 18.09. 2012 10.00 – 11.30 Uhr
Astrid-Lindgren-Schule 25.09.2012 07.35 – 16.00 Uhr
Schulen in freier Trägerschaft:
Neumühler Schule 30.03.2013 (Ostersamstag)
Niels-Stensen-Schule 15.09.2012 10.00 - 14.00 Uhr
Pädagogium 25.08.2012 vormittags
Montessori- Schule 28.09.2012 7.45 –13.00 Uhr
Freie Waldorfschule Schwerin 03.11.2012 9.00 – 12.00 Uhr
Schweriner Haus des Lernens 08.09.2012 10.00 – 13.00 Uhr
02.03.2013 10.00 – 13.00 Uhr
Kreativitätsgrundschule 08.09.2012 10.00 – 22.00 Uhr