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Schweriner Eltern aufgepasst! Anmeldungen für das Schuljahr 2013/2014 12.09.2012

Auf jeden Fall aber wollen die Kinder und natürlich auch ihre Eltern wissen, in welcher Schule sie dann lernen werden.Für das nächste Schuljahr müssen die Kinder angemeldet werden, die vom 1. Juli 2006  bis zum  30. Juni 2007 geboren wurden und in Schwerin wohnen. In der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. Oktober 2012 erfolgt  wieder die Anmeldung im Bürgerbüro des Stadthauses der Landeshauptstadt zu folgenden Öffnungszeiten:

Montag        8 bis 16 Uhr
Dienstag       8 bis 18 Uhr
Mittwoch      geschlossen
Donnerstag   8 bis 18 Uhr        
Freitag         geschlossen
Samstag       an  jedem 1. und 3. Samstag im Monat 9 bis 12 Uhr


Vergabe der Schulplätze unabhängig von der Reihenfolge der Anmeldung

Wichtig ist es zu wissen, dass die Reihenfolge der Anmeldung keinen Einfluss auf die Vergabe der Schulplätze hat. Eine frühzeitige Anmeldung sichert somit keinen bestimmten Schulplatz! Die Aufnahme erfolgt auf der Grundlage der vorhandenen Kapazität und der entsprechenden Grundschulwahl nach Abschluss der schulärztlichen Untersuchungen im April/Mai 2013.  Die Schulbehörde macht darauf aufmerksam, dass mit der Anmeldung kein  Aufnahmeanspruch für eine bestimmte Grundschule besteht. Die Erziehungsberechtigten sollten somit den vierwöchigen Anmeldezeitraum voll ausschöpfen und jeweils ein Erst- und Zweitwunsch angeben.
Anzumelden sind auch die Kinder, die für das Schuljahr 2012/13 von der Schule zurückgestellt wurden. Soll das Kind für das kommende Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, muss das bei dem/der jeweiligen Grundschulleiter/in beantragt werden. Das schließt jedoch die Anmeldung im Bürgerbüro nicht aus. Ist eine vorzeitige Einschulung erwünscht, muss das Kind ebenfalls im oben benannten Zeitraum im Bürgerbüro zur Schule angemeldet werden.Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes und der gültige Personalausweis bzw. Reisepass der/des Erziehungsberechtigten mitzubringen. Die anzumeldenden Kinder brauchen nicht vorgestellt zu werden.


Vergabe der Hortplätze erst nach Zusage der Schulplätze

Bei der Schulanmeldung können Eltern bei Bedarf einen Erst- und Zweitwunsch zum Hortplatz angeben. Der Erstwunsch wird dann an den  jeweiligen Träger des Hortes gemeldet. Es ist zu beachten, dass erst im Frühjahr 2013 nach Abschluss des Einschulungstestverfahrens die Vergabe des Schulplatzes und danach die des Hortplatzes erfolgt. Die Hortplatzvergabe für die zukünftigen Erstklässler startet damit frühestens Ende April in Abhängigkeit des Schulplatzes. Erst dann und nach erfolgter Anspruchsprüfung werden die Plätze vom Hortträger vergeben. In Absprache mit den Kita- und Hortträgern ist eine gesonderte Anmeldung durch die Eltern beim Hortträger nicht mehr notwendig.

Die Möglichkeiten der Hortbetreuung sind dem „Wegweiser Grundschulen“ zu entnehmen. Er ist unter www.schwerin.de/Bürgerservice/Bildung/Schulen abrufbar.


Einschulungsuntersuchungen beginnen im Januar

Die Einschulungsuntersuchungen beginnen ab Januar 2013 in den Räumen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin, Telefon: 0385/545-2851.
Alle zum kommenden Schuljahr schulpflichtig werdenden Kinder müssen zu dieser Untersuchung vorgestellt werden, auch im Falle einer  beabsichtigten Zurückstellung.
Die Termine erhalten die Erziehungsberechtigten über die Kindertagesstätten. Eltern von  „Hauskindern“ sollten sich Anfang des Jahres 2013 einen Untersuchungstermin beim Jugendgesundheitsdienst holen. Die schulärztliche Bescheinigung ist nach Erhalt bei der Untersuchung durch die Erziehungsberechtigten in der Erstwunschschule abzugeben.


Einschulung

Die Einschulung der Erstklässler für das Schuljahr 2013/2014 erfolgt am 3. August 2013.
Um den Eltern einen Überblick über die vorhandenen Grundschulen in der Stadt Schwerin zu geben, liegt im Bürgerbüro ein „Wegweiser für Grundschulen“ bereit. Hier stellen sich die Grundschulen in staatlicher und freier Trägerschaft mit ihrem Profil vor.Für die Eltern, die sich den „Tag der offenen Tür“ in den Grundschulen vormerken wollen, ist dieser nachfolgend im Überblick ersichtlich.


Staatliche Grundschulen:

Heinrich-Heine-Schule                 27.09.2012    15.00 – 17.00 Uhr

Friedensschule                           22.09. 2012    10.00 – 12.00 Uhr

Fritz-Reuter-Schule                     20.09. 2012    15.00 – 17.00 Uhr

Grundschule Lankow                   12.09. 2012    16.00 – 18.00 Uhr

John-Brinckman-Schule               26.09.2012    16.00 – 17.30 Uhr  

Nils-Holgersson-Schule                25.09. 2012    16.00 – 17.30 Uhr

Grundschule am Mueßer Berg      18.09. 2012    10.00 – 11.30 Uhr

Astrid-Lindgren-Schule                25.09.2012    07.35 – 16.00 Uhr

Schulen in freier Trägerschaft:

Neumühler Schule                       30.03.2013    (Ostersamstag)

Niels-Stensen-Schule                   15.09.2012     10.00 - 14.00 Uhr

Pädagogium                                25.08.2012     vormittags

Montessori- Schule                       28.09.2012      7.45 –13.00 Uhr

Freie Waldorfschule Schwerin        03.11.2012      9.00 – 12.00 Uhr

Schweriner Haus des Lernens       08.09.2012     10.00 – 13.00 Uhr
                                              02.03.2013    10.00 – 13.00 Uhr

Kreativitätsgrundschule                08.09.2012     10.00 – 22.00 Uhr
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