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Vorsicht beim Feuerwerk - Knallerei nur an Silvester und Neujahr erlaubt – aber nicht überall 27.12.2018

 © Chobe/photocase.de

Fast schon wie eine liebgewordene Tradition klingen die alljährlichen Hinweise auf die Gefährlichkeit im Umgang mit Silvesterfeuerwerk, das in Deutschland nicht zugelassen ist. „Gemeinsam mit der Polizei und der Feuerwehr werden wir nicht müde zu betonen, dass bei der Verwendung illegaler Sprengkörper die Gefahr schwerer und schwerster Verletzungen bis hin zur Lebensgefahr droht“, betont Ordnungsdezernent Bernd Nottebaum. „Die zum Teil unfachmännisch zusammengebastelte Pyrotechnik gefährdet nicht nur die Benutzer sondern auch alle Umstehenden.“ Unfälle, Verletzungen und Brände verderben garantiert die Silvesterstimmung. Deshalb sollten bei der Silvesterknallerei zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit der Nachbarschaft die Vorschriften beachtet werden. So ist die Knallerei mit Feuerwerkskörpern der Klasse II nur am letzten und am ersten Tag des Jahres erlaubt. Das Steigenlassen von so genannten Himmelslaternen ist in Mecklenburg-Vorpommern verboten: Oft entzünden sie bei ihrer unkontrollierten Landung unbemerkt Feuer.

Sicherheitsabstand in Schwerin genau vorgeschrieben
Die in Schwerin seit 1998 gültige Anordnung zum Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen schreibt vor, dass in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen auch zu Silvester und am Neujahrstag aus Lärmschutzgründen nicht geknallt werden darf. Verboten ist das Abfeuern von Raketen und so genannten „Römischen Lichtern“ in der Landeshauptstadt im Umkreis von 150 Metern um brandgefährdete Objekte wie reetgedeckte Gebäude, Holzlager und Tankstellen. Im Umkreis von 50 Metern um brandgefährdete Objekte dürfen grundsätzlich keine pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II abgebrannt werden. Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

Sicherheit von Pyrotechnik erkennbar
Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II sind durch einen entsprechenden Aufdruck auf der Verpackung deutlich erkennbar (dazu gehören Raketen aller Art, Kanonenschläge etc.).
Um sicher zu gehen, dass die Silvesterfeier nicht im persönlichen Desaster endet, wird eindringlich empfohlen, nur Pyrotechnik mit deutscher Zulassungskennzeichnung zu verwenden und diese ausschließlich im seriösen Handel zu erwerben. Bei Internetkäufen von unbekannten Händlern oder gar Privatleuten besteht stets das Risiko, lebensgefährliche Nachbauten geliefert zu bekommen. Nicht nur der Handel, auch das Verwenden ist strafbar.

Müll- und Altpapiertonnen wegräumen
Wer ausgiebig Gebrauch von Böllern und Silvesterraketen macht, sollte anschließend das Fegen nicht vergessen. Die Verursacher übermäßiger Verschmutzungen von Straßen und Bürgersteigen durch Feuerwerksreste sind dazu laut Straßenreinigungssatzung ohnehin verpflichtet.
Um das mutwillige in Brand Setzen von Müll- und Altpapiertonnen zu verhindern, sollte man diese, wenn möglich, für den Jahreswechsel aus den öffentlichen Verkehrsflächen entfernen, rät die Feuerwehr.

Wenn Retter selbst in Gefahr geraten
Leider hat die Vergangenheit gezeigt, dass immer öfter Retter selbst unnötig gefährdet oder gar verletzt werden, wenn sie zu lebensrettenden Einsätzen ausrücken.
So wurden in den vergangen Jahren bundesweit zahlreiche Vorfälle dokumentiert, bei denen Mitarbeiter des Rettungsdienstes bei der Versorgung Verletzter mutwillig mit Böllern beworfen und zum Teil dauerhaft am Gehör verletzt wurden. Aus diesem Grund bittet die Feuerwehr Schwerin ihre Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung. Auch die Retter wollen gesund in das Jahr 2019 starten, um nächstes Jahr jedem, der in einer Notlage ist, zu Hilfe eilen zu können.

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