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16 Neuinfektionen / Drei Gemeinschaftseinrichtungen betroffen / Einzelhandel in Schwerin seit Freitag geschlossen 16.04.2021

Mit 16 Neuinfektionen am Freitag liegt die 7-Tage-Inzidenz in der Landeshauptstadt bei 167,3 Fällen je 100.000 Einwohner. 9 Neuinfektionen entfallen auf Kontaktpersonen in der Quarantäne, 4 betreffen Patienten, die von Hausärzten behandelt und getestet wurden. Zwei Infektionen wurden aus der Helios Klinik Schwerin gemeldet, eine weitere von einem auswärtigen Gesundheitsamt. Drei Gemeinschaftseinrichtungen sind betroffen: die Nils-Holgersson-Grundschule, die Erich-Weinert-Schule sowie die Berufliche Schule Gesundheit und Sozialwesen. Die Kontaktermittlungen des Gesundheitsamtes dauern teilweise noch an. Die Zahl der aktiven Infektionen liegt jetzt in Schwerin bei 375 (absolut 2296). 11 Schwerinerinnen und Schweriner werden im Krankenhaus behandelt.

Seit Mittwoch gilt in Schwerin eine Ausgangsbeschränkung (21 - 6 Uhr). Ab Montag sind Schulen und Kitas geschlossen. Weitere Maßnahmen wie die weitgehende Schließung des Einzelhandels sind am Freitag in Kraft getreten. Näheres ist in Allgemeinverfügungen geregelt, die unter www.schwerin.de/bekanntmachungen veröffentlicht wurden.

Folgende Schutzmaßnahmen hat der Corona-Krisenstab der Landeshauptstadt wegen der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 150 Fällen in Schwerin beschlossen. Sie gelten seit Freitag, den 16.4.2021.

  • Verlängerung der Maskenpflicht und des Alkoholverbotes auf dem Marienplatz
  • Schließung des stationären Einzelhandels bis auf Liefer- und Abholdienste. Ausgenommen: Geschäfte, die überwiegend Lebensmittel verkaufen, Wochenmärkte, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte und Blumenläden, Bau- und Gartenmärkte, Großhandel sowie Buchhandlungen
  • Für geöffnete Verkaufsstellen wird die Kundenzahl auf 1 Person je 20 m² begrenzt (vorher 1 Person je 10 m²)
  • Schließung von Massagepraxen, Sonnenstudios, Tattoostudios, Barbieren und ähnlichen Betriebe für den Publikumsverkehr
  • Friseure und die medizinisch-therapeutische Fußpflege dürfen geöffnet bleiben.
  • Schließung der Kultureinrichtungen wie Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten mit Ausnahme der Außenbereiche
  • Außenanlagen des Zoos dürfen geöffnet bleiben.
  • Schließung der Fahr- und Flugschulen
  • Individualsport ist nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen erlaubt.
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