Innenminister nimmt Stellung zur Neufassung der Hauptsatzung
Erneute Beschlussfassung durch die Stadtvertretung erforderlich
20.12.2012
Die Stadtvertretung muss sich noch einmal mit der Neufassung der Hauptsatzung befassen. Das geht aus einer Stellungnahme des Innenministeriums hervor, dem die Hauptsatzung zur Begutachtung vorlag. Die Empfehlungen des Innenministeriums konzentrieren sich im Wesentlichen auf eine Überarbeitung der Zuständigkeiten von Hauptausschuss und Oberbürgermeisterin in Personalangelegenheiten sowie auf eine Ergänzung der Bekanntmachungsregelungen aufgrund von Vorschriften des Baugesetzbuches.Nach Auffassung des Innenministeriums dürfen die Zuständigkeiten der Oberbürgermeisterin in Personalangenheiten dieser grundsätzlich nicht entzogen und auf den Hauptausschuss übertragen werden, jedenfalls dann nicht, wenn es sich um solche Personalangelegenheiten handelt, die haushaltsneutral sind. Demzufolge ist die Hauptsatzung an dieser Stelle nochmals zu überarbeiten.
Auch sind nach Angabe des Innenministeriums aufgrund einer aktuellen Entscheidung des OVG Lüneburg die Hauptsatzungsregelungen zur Bekanntmachung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu ergänzen.