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Schwerin muss Friedhofsgebühren anpassen SDS reagiert mit neuen Angeboten auf Wandel der Bestattungskultur 15.01.2013

Schwerin überarbeitet seine Friedhofsordnung und wird ab April die Friedhofsgebühren anpassen. Die entsprechenden Beschlussvorlagen bringt der für die Friedhofsverwaltung zuständige städtische Eigenbetrieb SDS heute in den Hauptausschuss der Stadtvertretung ein. Die  Stadtwirtschaftlichen Dienstleistungen Schwerin (SDS) legen den Stadtvertretern dazu die ausführliche Kalkulation der neuen Gebühren vor, die im Durchschnitt um 20 Prozent steigen werden.
Seit der letzten umfassenden Gebührenanpassung im Jahr 2007 sind erhebliche Kostensteigerungen, so z.B. für Material, Energie und Personal zu verzeichnen, die durch Effizienzsteigerungen nicht mehr ausgeglichen werden können. „Um den Anstieg der Gebühren zu bremsen, hat die SDS darauf verzichtet, in den Friedhofsverwaltung eine Stelle für Kundenberatung und Marketing zu besetzen, obwohl dies aufgrund der verschärften Wettbewerbssituation eigentlich nötig wäre“, erläutert SDS-Werkleiterin Ilka Wilczek.

Klassische Friedhöfe befinden sich seit einigen Jahren in einem Wettbewerb mit neuen Bestattungsangeboten. Gleichzeitig hat sich in der Bestattungskultur eindeutlicher Wandel vollzogen. Immer häufiger werden Bestattungsarten mit möglichst geringem Aufwand für die Hinterbliebenen nachgefragt. Die SDS hat schon früh reagiert und das Angebot an Grabarten, bei denen der Eigenbetrieb die Gestaltung und Pflege übernimmt, in den vergangenen Jahren stetig erweitert. Beispielhaft sind die Baumgrabstätten, Urnenwahlgräber im Rasengrabfeld, Gemeinschaftsgrabstätten für 20 Urnen und die Streuwiese zu nennen. Auch mit dem traditionellen Angebot an Erdgrabstätten auf dem Waldfriedhof steht für Angehörige ein Angebot mit reduziertem Pflegeaufwand zur Verfügung.
Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen sind auf dem Alten Friedhof und dem Waldfriedhof auch am Samstagvormittag möglich. Für die Nutzung der Trauerhallen haben die Hinterbliebenen  die Möglichkeit aus unterschiedlichen Varianten die für sie passende zu wählen. Zukünftig wird es hier mit der Änderung der Friedhofsgebührensatzung eine weitere Flexibilisierung geben.
„Wir haben in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Gebühren bei erweitertem Leistungsangebot für die Schwerinerinnen und Schweriner konstant zu halten. Der Alte Friedhof und Waldfriedhof bieten eine umfangreiche Infrastruktur, Trauerhallen, Grabarten für verschiedenste Ansprüche. Diese Angebote wollen wir auch in Zukunft den Bürgern Schwerins bieten“, so die Werkleiterin. In den Gebühren für Grabnutzungsrechte ist die Friedhofsunterhaltung – von der Pflege der Grünflächen und Wege bis hin zu den sanitären Einrichtungen  – ¬ bereits enthalten. Deshalb  soll auch zukünftig keine zusätzliche Friedhofsunterhaltungsgebühr erhoben werden, wie sie in anderen Kommunen teilweise üblich ist.

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