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Neue Hauptsatzung schafft Transparenz bei Ehrenamtsentschädigungen Änderungen auch bei Personalkompetenz der OB und Bekanntmachungen 15.01.2013

Nach den Hinweisen des Innenministeriums MV zur überarbeiteten Hauptsatzung der Landeshauptstadt Schwerin hat die Hauptverwaltung dem Hauptausschuss heute eine neue Fassung der Hauptsatzung mit drei wesentlichen Änderungen vorgelegt. Sie betreffen die Personalhoheit der Oberbürgermeisterin, die konkrete Höhe der Aufwandsentschädigung  der ehrenamtlichen Mitglieder der Stadtvertretung, der sachkundigen Einwohner und Ortsbeiräte.Da die Personalhoheit der Oberbürgermeisterin nach Auffassung des Innenministeriums nicht auf den Hauptausschuss übertragen werden darf sieht die geänderte Fassung vor, dass die Oberbürgermeisterin den Hauptausschuss in Personalangelegenheiten wie der Übertragung von Führungspositionen, der vorübergehenden Besetzung freier Stellen sowie der Einstellung, Höhergruppierung, Versetzung  oder Entlassung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nur dann beteiligen muss, wenn dadurch Mehrausgaben für die Stadt entstehen. „Wir sehen hier aber weitergehenden Gesprächsbedarf mit dem Innenministerium, um  die  Personalkompetenzen von Landräten und Oberbürgermeistern in MV generell klarzustellen“, erklärt dazu der Personalchef der Schweriner Stadtverwaltung Hartmut Wollenteit.Mehr Transparenz schafft die Hauptsatzung bei den Bezügen für das Ehrenamt. Die Höhe der Aufwandsentschädigung, der Sitzungsgelder und Funktionszulagen ist nach den Maßgaben der neuen Kommunalverfassung jetzt konkret zu beziffern.Präzisiert wurde die Regelung zur öffentlichen Bekanntmachung von B-Plänen nach den Vorschriften des Baugesetzbuches. Diese Bekanntmachungen erfolgen durch Veröffentlichung im Stadtanzeiger. Dieser ist im Abonnement erhältlich und liegt  in vier Stadtteilbüros, im KIZ, der Touristinformation, der Bibliothek und ihren beiden Zweigstellen, in den Bussen und Bahnen des Nahverkehrs und im Bürgerbüro des Stadthauses zur kostenlosen Mitnahme bereit. Außerdem erfolgt die Auslegung der Pläne im Foyer des Stadthauses im 4. Obergeschoss.
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