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Stadt setzt Übernachtungssteuer und Gebühren für Außengastronomie aus 19.06.2020

 © Fotolia/Stockfotos-MG

Am Montag (15. Juni 2020) haben die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter auf ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause unter anderem die Aussetzung der Übernachtungssteuer rückwirkend ab dem 1. April 2020 für die Dauer von 12 Monaten beschlossen. Nach intensiven Beratungen mit der Verwaltungsspitze hat Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier am Freitag, den 19. Juni 2020 die dafür notwendige Satzung unterzeichnet: „Die Aussetzung der Übernachtungssteuer für ein Jahr ist ein wichtiges Zeichen für die Hotellerie in unserer Stadt. Wir wissen, dass die Unternehmen große Herausforderungen zu bewältigen haben. Mit der jetzigen Lösung werden die finanziellen Sorgen etwas gemildert.“ Die Hotellerie verspricht sich mit dem Aussetzen der Steuer mehr Buchungen und eine höhere Auslastung der Häuser.

Auch die Gastronomie in Schwerin profitiert von den Beschlüssen der Stadtvertretung.

Die Gebühren für die Sondernutzung auf öffentlichen Flächen für die Außengastronomie werden für dieses und nächstes Jahr ausgesetzt. Damit wird die Gastronomie entlastet. „Die neuen Beschlüsse geben die Hoffnung, dass viele Hotels und gastronomische Einrichtungen weiterhin am Markt bestehen können. Wir sind Urlaubsland Nr. 1. Eine gute Gastronomie und Hotellerie ist dabei entscheidend, dass Touristen kommen und sich hier wohlfühlen. Darüber hinaus arbeiten viele Schwerinerinnen und Schweriner im Hotel- und Gastronomiegewerbe“, so Badenschier.

Darüber hinaus hat die Stadtvertretung beschlossen, den Sportvereinen der „Interessengemeinschaft Teamsport“ Liquiditätsbeihilfen von insgesamt 100 TEUR zur Verfügung zu stellen. Über die Verteilung der Mittel wird die Verwaltungsspitze am kommenden Dienstag im Hauptausschuss berichten.

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