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Bürgerstiftung ruft zu Anträgen auf 15.01.2021

 © Fotolia/Picture-Factory

Die Bürgerstiftung Schwerin wird auch in diesem Jahr gemeinnützige Projekte unterstützen. „Insgesamt können fast 24.000 € dafür ausgeschüttet werden“, so der Vorstandsvorsitzende der Stiftung, Andreas Ruhl. „Im Mittelpunkt für 2021 stehen die Themen Kultur, Sport und bürgerschaftliches Engagement.“
Für die einzelnen Anträge gebe es zwar keine Höchstgrenze, so Ruhl.
Man wolle die Summe aber möglichst streuen. „Auch deshalb gilt in der Regel eine Obergrenze von 5.000 € je Vorhaben oder Projekt.“
Ruhl, der auch Jugend- und Sozialdezernent der Stadt ist, hofft darauf, dass in diesem Jahr alle bewilligten Projekte durchführbar sind. „Das vergangene Jahr hat uns natürlich vor Herausforderungen gestellt. Viele der von uns ausgewählten Veranstaltungen mussten gänzlich abgesagt oder auf 2021 verschoben werden. Sei es bei geplanten Kinderfesten oder bei einem interkulturellen Straßenfest. Da sind wir in engem Kontakt mit den Organisatoren. Fördern konnten wir dagegen die Beschaffung von Musikinstrumenten oder von Sportausrüstungen. Auch beim Aufbau einer Jugendwerkstatt konnten wir helfen. Schon deshalb bleiben wir für dieses Jahr optimistisch“, so Ruhl.
„Ein Antragsformular und weitere Informationen zu Anträgen gibt es auf unserer Internetseite http://schweriner-buergerstiftung.de“, erklärt Ruhl. Die Förderanträge sollten bis zum 28. Februar dieses Jahres schriftlich und mit einer konkreten Projektbeschreibung an die Schweriner Bürgerstiftung geschickt werden.

Die Adresse lautet Bürgerstiftung Schwerin, z. H. Andreas Ruhl, Am Packhof 2 - 6, 19053 Schwerin. Möglich ist auch eine Zusendung der Unterlagen an die Adresse buergerstiftung@schwerin.de.

Über die Anträge entscheidet der Vorstand, in dem Vertreter aus den Fraktionen der Stadtvertretung und der Verwaltung sitzen.

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