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Landeshauptstadt führt Bildungskarte ein Von einfacher Handhabe sollen alle profitieren 22.04.2013

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gibt es sie schon, in der Landeshauptstadt soll sie jetzt kommen – die Bildungskarte. „Zwei Jahre Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes haben auf kommunaler Ebene gezeigt, dass es einfacher und unbürokratischer gehen muss, wenn wir Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien die Bildungs-, Kultur- und Sportangebote in unserer Stadt zugänglich machen wollen. Deshalb schlagen wir der Stadtvertretung die Einführung einer elektronischen Bildungschipkarte vor, mit der Vereinsbeiträge, Kosten für Mittagessen, Klassenfahrten, Schülerbeförderung und Lernförderung unkompliziert genutzt und abgerechnet werden können“, kündigte Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow an. Einen entsprechenden Vorschlag bringt die Stadtverwaltung morgen als Vorlage in den Hauptausschuss ein.
Auf der elektronischen Chipkarte werden die bewilligten Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für die anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen über ein virtuelles Konto „gutgeschrieben“. Bei Vorlage der Bildungskarte können so die verschiedenen Leistungen unmittelbar bei einem Leistungserbringer wie beispielsweise einem Sportverein oder Essensanbieter abgefordert werden. Die Kostenabrechnung erfolgt zwischen Leistungsanbieter und dem Amt für Soziales und Wohnen.

Sozialdezernent Dieter Niesen: „Mit der Einführung der Bildungskarte wollen wir noch mehr Kinder erreichen, die Leistungen in Anspruch zu nehmen.“ Die Verwaltungspraxis hat gezeigt, dass insbesondere das Abrechnungsverfahren der Leistungen sowohl für die Leistungserbringer als auch für die Verwaltung sehr zeitintensiv und personell aufwendig ist. Aus diesem Grunde stieg in Schwerin wie anderenorts die Bereitschaft, Online-Abrechnungsverfahren einzuführen. Mit der Bildungskarte ist es möglich, die Kosten für Ausflüge, die Lernförderung oder das gemeinsame Mittag über das Web-System abzurechnen.
In Zukunft sollen nur noch einmal monatlich sämtliche erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt werden. In einem ersten Schritt werden diejenigen, die die Leistung erbringen,  wie z.B. die Essenanbieter oder die Sportvereine, im System als Vertragspartner freigegeben. Eine Rechnung muss nicht mehr eingereicht werden. Auch für die Kinder und ihre Eltern bringt die Bildungskarte Vorteile. Ein eintägiger Ausflug kann nun einfach über die Schulsekretärin bearbeitet werden. Die Schule kann die Kosten für den Ausflug  direkt vom virtuellen Konto des Kindes einziehen.
Sozialdezernent Dieter Niesen: „Die Bildungskarte soll die personelle  Situation hier im Haus entlasten. Durch Personalausfälle kam es immer wieder zu Bearbeitungsrückständen, die die Eltern verärgerten, weil sie zu lange warten mussten. Mit der Bildungskarte profitieren somit beide Seiten – die Kinder, die die Leistungen nutzen sowie die Anbieter und die Stadt, die effektiver abrechnen können.“

Eltern, die für ihre Kinder das Bildungs- und Teilhabepaket nutzen wollen, beantragen die Leistungen zentral im Stadthaus. Die Leistungsgewährung erfolgt für alle Berechtigten in Schwerin aus einer Hand. Ansprechpartner ist das Amt für Soziales und Wohnen. Die Beantragung ist sehr einfach. Als Nachweis wird lediglich der Bescheid über die Gewährung von Arbeitslosengeld II bzw. Kindergeldzuschlag benötigt. Die Informationen über Wohngeld- bzw. Sozialhilfebezug sind im Amt für Soziales und Wohnen verfügbar.

In Schwerin können rund 5.700 Mädchen und Jungen vom Bildungspaket profitieren. Derzeit liegen gut 4.500 Anträge (79 Prozent) vor. Leistungen aus dem Bildungs- und  Teilhabepaket kommen den Kindern und Jugendlichen zugute, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder einen Kinderzuschlag erhalten.  Die Förderung erfolgt nicht automatisch: Die Eltern müssen die Leistungen  für ihre Kinder beantragen.


Bisherige Leistungen 2013 (aktueller Stand):

Lernförderung:           59.076 €
Klassenfahrten           33.567 €
Mittagessen              39.936 €Schulbedarf               60.065 €
Ausflüge                      3.070 €
Schülerbeförderung   39.064 €
Teilhabe                     22.877 €
Gesamt:                  257.655 €

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