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Landeshauptstadt unterschreibt Kooperationsvereinbarung mit Sozialministerium Schwerin will berufliche Wiedereingliederung von Suchterkrankten verbessern 29.04.2013

Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow hat heute für die Landeshauptstadt eine Kooperationsvereinbarung im Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales unterzeichnet. Ziel dieser Vereinbarung ist es, suchtkranke Menschen am Arbeitsleben besser als bisher teilhaben zu lassen sowie verbindliche Regelungen der Zusammenarbeit zwischen den Grundsicherungsstellen und der Suchtkrankenhilfe zu vereinbaren.

 „Die Teilhabe am Arbeitsleben ist ein entscheidender Einflussfaktor zur gesundheitlichen Stabilisierung von suchterkrankten Menschen nach einer Suchttherapie. Deshalb wurde sie als ein wesentliches Handlungsfeld wurde in den aktuellen  Suchtpräventions- und Suchthilfeplan der Landeshauptstadt Schwerin aufgenommen, der gegenwärtig in den Ausschüssen der Stadtvertretung diskutiert wird“, so Oberbürgermeisterin Gramkow anlässlich der Vertragsunterzeichnung.  Deshalb werden in der Landeshauptstadt Schwerin aktuell die Anstrengungen verstärkt, den Behandlungserfolg durch das nahtlose Zusammenwirken aller suchtmedizinischen Maßnahmen mit den spezifischen Angeboten zur beruflichen Wiedereingliederung zu festigen.

Weitere Kooperationspartner sind dabei das Jobcenter Schwerin, die HELIOS Kliniken Schwerin, die Evangelische Suchtkrankenhilfe M-V gGmbH, die AHG Klinik Schweriner See, die AHG Klinik Mecklenburg und die Schwerpunktpraxis Fr. Dipl. Med. Spiewok/Dr.Rohn.
Suchtprobleme sind ein wesentliches Hindernis bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt (Arbeitssuche, Arbeitsvermittlung). Umgekehrt ist die (Re-) Integration in erwerbstätige Arbeit ein wirksames Mittel zur Überwindung von Suchtproblemen. Um die Beschäftigungsfähigkeit und berufliche (Wieder-)Eingliederung von Arbeitslosen zu erhöhen, ist deshalb eine enge Vernetzung von arbeitsfördernden mit suchtbezogenen Maßnahmen erforderlich.

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