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Eichenprozessionsspinner Gesundheitsamt gibt vorsorglich Warnhinweise heraus 02.05.2013

Der Eichenprozessionsspinner ist ein Wärme liebender Schmetterling, der sich von Süden nach Norden hin ausbreitet. Im vergangenen Jahr hat er insbesondere den Eichenbestand im Landkreis Ludwigslust-Parchim befallen. „Die Vegetation holt zügig auf. Daher rechnen wir damit, dass der Eichenprozessionsspinner in diesem Jahr vor der Stadtgrenze kein Halt machen wird", sagt Gerit Hübner vom Gesundheitsamt. „Eine besondere gesundheitliche Bedeutung für den Menschen haben seine Raupen, die meist Anfang Mai schlüpfen und ab der dritten Häutung, etwa Mitte Juni, die gefährlichen Brennhaare ausbilden. Diese brechen leicht ab, werden vom Winde verweht und können sich im Unterholz sowie im Bodenbewuchs anreichern und bis zu einem Jahr beim Menschen weitere Allergien auslösen“, warnt Gerit Hübner. Die Härchen des Eichenprozessionsspinners enthalten ein Nesselgift. Ähnlich wie das von Brennnesseln, das bei Haut- oder Schleimhautkontakt, Hautekzeme, Augenentzündungen oder allergische Reaktionen an den oberen Luftwegen hervorrufen kann. Es können mitunter auch gravierende allergische Symptome wie beispielsweise Asthmabeschwerden auftreten. Die Behandlung erfolgt beim Hausarzt oder Allergologen.

Wenn nach Kontakt mit dem Eichenprozessionsspinner gesundheitliche Probleme auftreten, besteht laut Infektionsschutzgesetz keine Meldepflicht. Die behandelnden Ärzte werden jedoch gebeten, bei entsprechenden Symptomen eines Patienten im Zusammenhang mit Kontakten zu Eichenprozessionsspinnern das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Schwerin melden Ärzte bitte Fälle an das Gesundheitsamt Schwerin telefonisch unter 0385 545-2865 oder 2867. Darüber hinaus beantworten Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes Anfragen zu den gesundheitlichen Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner. Ein Merkblatt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V zu den Gesundheitsgefahren durch den Eichenprozessionsspinner finden Interessierte auf den Internetseiten der Landeshauptstadt Schwerin unter den Stichworten: Bürgerservice/Ordnung und Gesundheit/Gesundheitsamt/Hygiene/Umwelthygiene.

Beim Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner sind besondere Verhaltensregeln zu beachten. Die befallenen Areale und Baumbestände sollte man meiden und insbesondere die Gespinste nicht berühren. Haut -und Schleimhautkontakte mit den Haaren der Raupe sind möglichst zu vermeiden. Kinder sollten aufgeklärt werden, mit den Spinngeweben des Eichenprozessionsspinners nicht zu spielen. Bei Berührung mit Raupenhaaren sind die Kleidungsstücke zu wechseln und zu waschen. Betroffene Hautstellen können vorsichtig mit Wasser und Seife abgewaschen werden, die Haare sollten nicht vergessen werden. Beim Abtrocknen ist das Einreiben weiterer Brennhaare zu vermeiden.

Die Eigentümer von Grundstücken haben eine Pflicht zur Kontrolle von Eichen auf einen möglichen Befall mit dem Eichenprozessionsspinner und sind aufgefordert, den Befall dem Amt für Ordnung telefonisch unter 545-2410 zu melden sowie erforderliche Bekämpfungsmaßnahmen zu veranlassen. Absperrmaßnahmen und Warnhinweise sind entsprechend zu beachten.Wenn betroffene Areale nicht gemieden werden können, beispielsweise auf Schulhöfen, sind vom Eigentümer geeignete Maßnahmen zur Absicherung zu veranlassen.

Wie auch in den Vorjahren stehen die regional zuständigen Pflanzenschutzdienste bezüglich der Feststellung des Spinners und notwendiger Bekämpfungsmaßnahmen den Behörden beratend zur Seite.

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