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6. Änderungssatzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Schwerin vom 01.07.1998 26.10.2011

Artikel 1 – Änderung der Straßenreinigungssatzung

Die Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Schwerin vom 01.07.1998, zuletzt geändert durch Satzung vom 06.07.2005 (Stadtanzeiger vom 29.08.2005, S. 2), wird wie folgt geändert:

§ 2 Art und Umfang der Reinigungspflicht

1. § 2 Abs.1  wird geändert und wie folgt gefasst:

Die Reinigungspflicht umfaßt die Säuberung der in § 3 genannten Straßenteile einschließlich der Beseitigung von Abfällen, Laub und Hundekot. Streumittel sind von demjenigen zu entfernen, der die Streumittel aufgebracht hat.
 
§ 2 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

Art und Umfang der Reinigung richten sich im übrigen nach dem Verzeichnis der Reinigungsklassen, das als Anlage zu dieser Satzung Bestandteil dieser Satzung ist, sowie nach dem Grad der Verschmutzung und den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Kehrricht oder sonstiger Unrat dürfen nicht auf Straßen und Straßenteilen abgelagert werden.

§ 5 Außergewöhnliche Verunreinigungen von Straßen

§ 5 wird geändert und wie folgt gefasst:

(1) Wer eine öffentliche Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat gemäß § 49 StrWG M-V die Verunreinigung ohne Aufforderung und ohne schuldhaftes Verzögern unverzüglich zu beseitigen.

(2) Absatz 1 gilt auch für Verunreinigungen von Gehwegen, Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Straßen durch Hundekot. Die Beseitigung obliegt neben dem Hundeführer auch dem Hundehalter.

(3) Unberührt bleibt die Verpflichtung des Reinigungspflichtigen, Verunreinigungen zu beseitigen, soweit ihm das zumutbar ist.

Die Anlage zur Straßenreinigungssatzung - Verzeichnis der Reinigungsklassen - wird wie folgt geändert:

1. In der Rubrik Reinigungsklasse 0 werden unter Nummer 3 die Straßenbezeichnung  Landesrabbiner-Holdheim-Straße und  Schlachterstraße von Nr.9 bis Ende eingefügt.

2. In der Rubrik Reinigungsklasse 1 werden unter Nummer 3 die Straßenbezeichnung Karl-Marx-Straße gestrichen und die Alexandrinenstraße eingefügt.

3. In der Rubrik Reinigungsklasse 3 werden unter der Ortsteilbezeichnung „Großer Dreesch“ bei der Straßenbezeichnung eingefügt Karl-Marx-Allee von B106 bis Graf-Yorck-Straße.


Artikel 2 – Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.


Schwerin, den 14.10.2011


Angelika Gramkow
Oberbürgermeisterin


Im Internet am 26.10.2011 veröffentlicht.

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