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Landeshauptstadt untersagt NPD-Versammlung am 2. Juni 28.05.2013

Mit einer Untersagungsverfügung hat die Landeshauptstadt Schwerin gestern eine vom NPD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern für den  2. Juni 2013 beantragte Kundgebung unter dem Motto „Für Meinungsfreiheit  - gegen politische Unterdrückung!“ verboten. Die Versammlung mit 150 Teilnehmern wurde von der NPD parallel zum zeit- und ortsgleich stattfindenden Schlossfest und zum Tag der offenen Tür  des Landtages von 9.00 bis 18.00 Uhr direkt vor dem Schloss angemeldet.

Das am Montag von Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow ausgesprochene Verbot gilt auch für jede Form einer weiteren Ersatzveranstaltung. Die Versammlungsbehörde begründet es damit, dass von der angemeldeten Versammlung „eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ ausgeht.Der angemeldete Versammlungsort sei die einzige mit Fahrzeugen befahrbare Zufahrt zum Landtag. Die notwendige Notfallversorgung des Schlosses durch Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge und Polizei über die Schlossbrücke werde bereits durch die Tausende zu  erwartende Gäste bei Tag der offenen Tür erheblich erschwert, zusätzliche Versammlungen und Gegenkundgebungen könnten zu „blockadeähnlichen Zustanden“ führen. Auch die Nutzung unmittelbar umliegender Flächen (Alter Garten, Siegessäule, Bertha-Klingberg-Platz) kommt wegen anderer beantragter Nutzungen (Schlossfestspiele, andere Versammlung, Bierbörse) nicht in Betracht.Eine Doppelpräsenz der NPD durch eine Kundgebung vor dem Schweriner Schloss und die NPD-Landtagsfraktion im Schweriner Schloss ist nach Auffassung der Versammlungsbehörde nicht erforderlich, da interessierte Bürgerinnen und Bürger die NPD-Vertreter jederzeit am Tag der offenen Tür im Schloss erreichen.„Es ist augenscheinlich, dass die NPD durch eine Provokation versucht, mediale Aufmerksamkeit zu erlangen und Druck auf die Landtagsverwaltung auszuüben, weil sie mit der diesjährigen Durchführung des Tages der offenen Tür nicht einverstanden ist. Hinzu kommt, dass die Anmelder der Versammlung und der Versammlungsleiter bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und damit erhebliche Zweifel an der Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der Kundgebung bestehen“, so Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow.
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