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Grünes Licht für Schweriner Schuleinzugsbereichssatzung: Stadt nimmt Anträge auf kostenlose Beförderung entgegen 29.12.2017

 © Landeshauptstadt Schwerin / Michaela Christen

Rund 770 Eltern und volljährige Schüler haben bereits bei der Stadt einen formlosen Antrag auf kostenlose Schülerbeförderung gestellt. Mit dem Inkrafttreten  der Schuleinzugsbereichssatzung kann die Stadt die Anträge jetzt bewilligen. „Das  Land hat jetzt grünes Licht für unsere Schuleinzugsbereichssatzung gegeben. Die Verwaltung wird diese Satzung als auch die Schülerbeförderungssatzung in der nächsten Woche veröffentlichen und damit in Kraft setzen. Wir rechnen  mit insgesamt bis zu 1500 Anträgen, die die Eltern jetzt zeitnah stellen sollten, um sich den Beförderungsanspruch für ihre Kinder zu sichern“, so Oberbürgermeister Rico Badenschier.

 Die Anträge können direkt online gestellt werden. Das Online-Formular befindet auf der Startseite des städtischen Onlineportals www.schwerin.de unter „Häuftigste Onlinedienste“. Für bereits zum Schuljahresbeginn gestellte Anträge wird die Stadt die Schülerbeförderungskosten bei Vorliegen der satzungsgemäßen Voraussetzungen auch rückwirkend erstatten.

Antragsteller können im Verlauf der nächsten 14 Tage damit rechnen, dass ihnen mit den Bewilligungsbescheiden die  neuen Sonderfahrausweise für die Schülerbeförderung zugeschickt werden. Die Sonderfahrausweise sind bis zum Ende des Schuljahres 2017/2018 gültig. Die BuT-Hilfebescheide gelten noch bis 31.1.2018.

 Übernommen werden die Beförderungskosten nach Landesschulgesetz zur örtlich zuständigen Schule, wenn der kürzeste Fußweg zwischen dem Wohnort und Schule bis zur Klassenstufe 6 länger als zwei Kilometer und ab Klassenstufe 7 länger als vier Kilometer ist. Antragsteller können sich die Schulwegkosten wahlweise als Sonderfahrausweis oder anteilig für die Monatskarte/Wochenkarte im Ausbildungsverkehr erstatten lassen. Der Sonderfahrausweis berechtigt dann nur während der Schulzeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 6.00 bis 17.30 Uhr dazu, von vorbestimmten Haltestellen zur örtlich zuständigen Schule und zurück zu fahren.

Für  Monatskarten/ Wochenkarten im Ausbildungsverkehr erstattet die Stadt den Anteil der schulischen Nutzung in Höhe von 16,30 Euro an die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler. Vorteil: Die Karte kann auch außerhalb der Schulzeit und des Schulweges genutzt werden. Die Kostenerstattung erfolgt  jeweils zum Schulhalbjahr und nach Beendigung des Schuljahres unter Vorlage benutzter Tickets.

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