Mehr Transparenz bei Ehrenamtsentschädigungen
Innenministerium stimmt Hauptsatzung zu
14.06.2013
Das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat heute (14. Juni) der Neufassung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Schwerin zugestimmt. Stadtpräsident Stephan Nolte: „Mit dem grünen Licht aus dem Innenministerium haben wir ein komplexes Satzungsverfahren erfolgreich zum Abschluss gebracht.“Die Hauptsatzung ist die wichtigste kommunale Satzung. In ihr werden alle wesentlichen Angelegenheiten einer Kommune wie beispielsweise die Mitspracherechte der Bürgerinnen und Bürger sowie die Entscheidungsbefugnisse der Organe Stadtvertretung und Oberbürgermeisterin näher geregelt.
Mehr Transparenz schafft die Hauptsatzung bei den Bezügen für das Ehrenamt. Die Höhe der Aufwandsentschädigung, der Sitzungsgelder und Funktionszulagen ist nach den Maßgaben der neuen Kommunalverfassung jetzt konkret zu beziffern. Präzisiert wurden die Zuständigkeit der Stadtvertretung und der Oberbürgermeisterin auch bei Personalangelegenheiten sowie haushaltswirksamen Entscheidungen und die Regelung zur öffentlichen Bekanntmachung von B-Plänen nach den Vorschriften des Baugesetzbuches. Diese Bekanntmachungen erfolgen durch Veröffentlichung im Stadtanzeiger. Dieser ist im Abonnement erhältlich und liegt in vier Stadtteilbüros, im KIZ, der Touristinformation, der Bibliothek und ihren beiden Zweigstellen, in den Bussen und Bahnen des Nahverkehrs und im Bürgerbüro des Stadthauses zur kostenlosen Mitnahme bereit. Außerdem erfolgt die Auslegung der Pläne im Foyer des Stadthauses im 4. Obergeschoss.
Die neue Hauptsatzung wird in den nächsten Tagen im Internet unter www.schwerin.de/bekanntmachungen und im Stadtanzeiger veröffentlicht.