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Landeshauptstadt Schwerin arbeitet an Überprüfung des Melderegister/Widerspruch nicht fristgerecht 10.07.2013

Die Landeshauptstadt Schwerin hat auf Grund des im Mai erschienenen Zensus-Berichtes beim Statistischen Landesamt Mecklenburg-Vorpommern Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Durch ein Büroversehen (Eingang Botenmeisterei /Posteingangsstempel Büro OBin) ist dieser Widerspruch nicht fristgerecht – innerhalb eines Monats- eingelegt worden. Die aus dem Zensusbericht ergebenden Differenzen zu den eigenen statistischen Daten der Landeshauptstadt Schwerin sind nach bisheriger Überprüfung nicht zu erklären.

Hintergrund:

Die amtliche Einwohnerzahl der Landeshauptstadt von 95.300 ist nach den Ergebnissen des Zensus 2011 geringer als bisher angenommen und liegt bei 91.293. Das war aufgrund der weit zurückliegenden Datenbasis mit der letzten Volkszählung von 1981/87 abzusehen. Deutschlands Bevölkerungszahlen wurden um rund 1,9 Prozent nach unten korrigiert, wobei Mecklenburg-Vorpommern mit rund 1,8 Prozent eine gleiche Tendenz aufweist.

Die Abweichungen betragen in Schwerin allerdings minus 4,3 Prozent (- 4.027). Hinzukommt das zum Stichtag 09. Mai 2011 93.320 Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Schwerin (- 2.027 zum Zensus) im Melderegister mit Hauptwohnsitz registriert waren. „Wir müssen wissen wie diese Differenzen zustande kommen. Auch das Innenministerium hat uns aufgefordert nach den Ursachen zu forschen.“, so Angelika Gramkow, Oberbürgermeisterin.


Folgen:

Da die Bevölkerungszahl als maßgebliche Bemessungsgrundlage für finanzielle Zuweisungen für die Landeshauptstadt Schwerin (z. B. für den Finanzausgleich) gilt, muß nach einer vorläufigen Hochrechnung mit Mindereinnahmen von mindestens1,3 Mio. Euro für 2014 ff. gerechnet werden.

Folgende Maßnahmen sollen zur Überprüfung der Differenz beitragen:

•    nach Versendung der Wahlbenachrichtigungen der Bundestagswahlen 2013 sind wieder für alle nicht zustellbaren Wahlbenachrichtigungen die tatsächlichen Meldeverhältnisse der betreffenden Einwohner umgehend zu klären und das Melderegister fortzuschreiben (Landtagswahl 2011 785 nicht zustellbare Wahlbenachrichtigungen)

•    konsequent sind im BürgerBüro weiterhin örtliche Ermittlungen bei Vorliegen von Erkenntnissen zu unstimmigen Meldeverhältnissen zu führen und das Melderegister fortzuschreiben (2012 waren es 114 Korrekturen)

•    mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen auf die Erfüllung der Meldepflicht hinweisen, insbesondere bei Auszubildenden und Studierenden

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