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Sicherheit im Verkehr hat Vorrang Eigenheimbesitzer sollten auf die Höhe ihrer Hecken achten 10.07.2013

Der Sommer ist endlich da, und in den Gärten der Eigenheimbesitzer sprießt das Grün in die Höhe. Was des einen Freud’, ist des anderen Leid. Während der eine stolz auf seine schöne, hoch gewachsene Hecke ist, bangt der andere um seine Verkehrsicherheit. So gehen jährlich mehrere Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern in der Abteilung Bauordnung des Amtes für Stadtentwicklung ein. Im B-Plan ist häufig eine Festsetzung zur Einfriedung zu finden, die Heckenhöhen von bis zu 1,20 Meter vorschreiben, wie beispielsweise Am Mühlenberg, in Wickendorf oder in der Gartenstadt.

Um die Anwohner für das Thema Heckenhöhen zu sensibilisieren, trifft sich der Leiter des Amtes für Stadtentwicklung Dr. Günter Reinkober unter anderem zu Begehungen der Wohngebiete mit den Ortsbeiräten, wie kürzlich im Stadtteil Lankow. Dr. Günter Reinkober: „Regelmäßig erreichen uns Anwohnerbeschwerden aus dem Wohngebiet Mühlenberg über die zu hohen Hecken, Sträucher und Bäume der Nachbarn, vor allem in Verkehrsbereichen. Hier schreibt der Bebauungsplan vor, dass als Einfriedung zur Abgrenzung zum öffentlichen Straßenraum nur Hecken, lockere Gehölzpflanzungen oder Zäune bis zu 1,20 Meter zulässig sind. Natürlich sind wir in begründeten Fällen bereit, Kompromisse einzugehen. Geht es aber um eine erschwerte Einsichtnahme in Kreuzungsbereichen, muss das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gelten, sowohl beim Fahrer als auch beim Eigentümer.“ Ortsbeiratsvorsitzende Cordula Manow ergänzt: „Am Mühlenberg geht es an der Biegung der Ueckermünder Straße zum Beispiel zu einem Spielplatz ab. Durch eine hohe Hecke ist die Einsichtnahme sehr eingeschränkt. Leidtragende sind hier vor allem die Kinder, die von und zu dem Spielplatz kommen wollen.“
Oft haben frisch angelegte Hecken die richtige Höhe. Über die Jahre werden sie aber durch zu zaghaften Rückschnitt immer wuchtiger und schießen über das Ziel hinaus - sowohl in der Höhe als auch in der Breite. Denn die Hecken dürfen nur bis zur Gehwegkante reichen. „Deshalb möchte ich Grundstückseigentümer bitten, ihre etwas zu groß geratenen Hecken zurückzuschneiden bzw. zu stutzen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten“, ruft Dr. Günter Reinkober auf.

Bei Unfällen, die auf Sichtbehinderungen wie beispielsweise eine zu hohe Hecke zurückzuführen sind, kann es durchaus zur Mithaftung kommen. Denn die Verantwortung liegt beim Grundstückseigentümer.
Helfen Sie also mit, die Sicherheit im Verkehr zu erhalten und Unfälle zu vermeiden.
Um Gefahrensituationen zuvorzukommen sollten Sie folgendes beachten:

•    Stellen Sie schon vor dem Anpflanzen fest, welches Ausmaß Sträucher, Bäume und Hecken schon in wenigen Jahren annehmen können. Besonders gut eignen sich zum Beispiel Hainbuche und Liguster, wogegen Nadelbäume wie Tannen und Fichten sowie Wacholder nichts für Grundstückseinfriedungen sind.

•    Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume in Straßeneinmündungen und Kreuzungen entsprechend den B-Plan-Vorgaben zurück, sodass durch sie keine Sichtbehinderung entsteht. Im Idealfall ist besonders hier die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe von 1,20 Meter einzuhalten. Zudem sollten Ihre Pflanzen Straßenschilder und Straßenlampen nicht verdecken oder auf den Gehweg hinausragen.


In Extremfällen, bei Gefährdung der Verkehrssicherheit, kann die Stadtverwaltung die Hecken und Sträucher auf Kosten des Eigentümers zurückschneiden.

Zwar ist es in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht erlaubt, Hecken zu roden oder abzuschneiden: schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben von dieser Bestimmung aber unberührt. Beim Wertstoffhof der SAS GmbH können Gartenabfälle jederzeit gegen ein geringes Entgelt abgegeben werden.

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