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Briefwahlunterlagen können online beantragt werden Wahlbenachrichtigungen werden ab Freitag verschickt 22.08.2013

Die Wahlbehörde der Landeshauptstadt wird ab Freitag die Wahlbenachrichtigungen an die rund 78.000 wahlberechtigten Schwerinerinnen und Schweriner verschicken. Wahlberechtigt sind alle Personen, die am 18. August 2013 bei der Meldebehörde mit Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt gemeldet waren.  Der Briefwahlraum im Stadthaus nimmt bereits am Donnerstag, dem 22. August 2013, um 8:00 Uhr im Zimmer E.089 im Stadthaus, Am Packhof 2-6 seine Arbeit auf.An der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 kann teilnehmen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Landeshauptstadt Schwerin wird in der Zeit vom 2. September bis 6. September 2013 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der Öffnungszeiten
                                                           

Montag                               08:00 Uhr - 16:00 Uhr
                                                          

Dienstag und Donnerstag      08:00 Uhr - 18:00 Uhr
                                                          

Mittwoch und Freitag             08:00 Uhr - 13:00 Uhr
           im Raum E.077 des Stadthauses, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin (barrierefrei) für wahlberechtigte Personen zur Einsichtnahme bereitgehalten.Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.

Wahlberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 1. September 2013 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung. Wenn eine Person keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss sie Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn sie nicht Gefahr laufen will, dass sie ihr Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte Personen, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis  12   Schwerin – Ludwigslust-Parchim I – Nordwestmecklenburg I durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

Bis zum 20. September 2013, 18:00 Uhr haben alle wahlberechtigten Personen der Landeshauptstadt Schwerin die Möglichkeit, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die am 22. September 2013 stattfindende Bundestagswahl mündlich, schriftlich oder elektronisch per E-Mail oder online unter www.schwerin.de zu beantragen.

Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person

- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier wahlberechtigte Personen vertritt. Holt eine wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde im Briefwahlraum ab, wird ihr Gelegenheit gegeben, bis zum 20. September 2013, 13:00 Uhr die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.

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