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Wahlplakate müssen binnen zwei Wochen abgehängt werden 24.09.2013

Die Parteien haben maximal zwei Wochen - also noch bis zum 6. Oktober - Zeit, um ihre  Wahlwerbeplakate nach der Bundestagswahl wieder abzuhängen. Laut Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Schwerin zur Wahlwerbung dürfen Wahlplakate sechs Wochen vor und bis zu zwei Wochen nach der Wahl kostenlos im öffentlichen Verkehrsraum aufgehängt werden. Nach Ablauf der Frist wird es wieder Kontrollen und entsprechende Hinweise an die Parteien geben, falls einzelne Plakate vergessen wurden. Danach werden die Plakate durch die Stadt kostenpflichtig abgehängt, hieß es vom städtischen Verkehrsamt.
 
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