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Digitaler Gewerbesteuerbescheid sorgt für Bürokratieabbau: Einmalige Bekanntgabevollmacht an die Landeshauptstadt nötig 28.05.2026

Ab sofort können Gewerbetreibende in Schwerin ihren Gewerbesteuerbescheid digital empfangen. Damit entfällt die bisherige Papierform, und der gesamte Vorgang wird schneller, effizienter und ressourcenschonender abgewickelt.

„Der digitale Bescheid stellt einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen, serviceorientierten Verwaltung dar“, betont der zuständige Finanzbeigeordnete Silvio Horn. „Nicht nur die beteiligten Unternehmen, sondern auch die Stadtkasse sparen so Zeit, Papier und Versandkosten. Die Umstellung ist also ein echter Gewinn für alle Beteiligten.“

Zuletzt haben im Jahr 2025 rund 8.000 Gewerbesteuerbescheide die Poststelle der Landeshauptstadt verlassen. Immer wieder kommt es vor, dass Adressen nicht mehr aktuell sind und Bescheide als Postrückläufer zurückkommen. Die Folge: zusätzlicher Bearbeitungsaufwand für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Gewerbesteuer. Mit der digitalen Übermittlung gehört dieses Problem der Vergangenheit an.

So funktioniert der digitale Gewerbesteuerbescheid

Die Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern stellen die Gewerbesteuerdaten elektronisch den Gemeinden zur Verfügung. Dort werden sie aus einem gesicherten Portal der Finanzverwaltung abgerufen und in den kommunalen Fachverfahren verarbeitet. Für Unternehmen und Steuerberater bedeutet dies einen medienbruchfreien Ablauf: von der Einreichung der Gewerbesteuererklärung über ELSTER bis hin zum digitalen Abruf des Bescheids über „Mein Unternehmenskonto“.

In Schwerin sind alle technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den digitalen Versand geschaffen. Steuerpflichtige und deren Bevollmächtigte können den Gewerbesteuerbescheid nun direkt über ihr individuelles ELSTER-Postfach erhalten. Voraussetzung ist eine einmalige Bekanntgabevollmacht an die Landeshauptstadt, die über „Mein ELSTER“ in der Anlage „Bekanntgabe“ abgerufen werden kann. Die unterzeichnete Vollmacht wird beim Fachdienst Finanzwirtschaft, Stadtkasse im Stadthaus hinterlegt. Sie gilt unbefristet, kann jedoch jederzeit widerrufen werden.

Adresse und Kontakt:

Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Finanzwirtschaft
Stadtkasse
Am Packhof 2–6
19053 Schwerin

E-Mail: abgaben@schwerin.de

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